Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2022 - 2 StR 306/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen versuchten Totschlags: Anforderungen an tatrichterliche Urteilsfeststellungen zum Rücktrittshorizont nach einem Messerangriff
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
Strafverurteilung wegen versuchten Totschlags: Anforderungen an tatrichterliche Urteilsfeststellungen zum Rücktrittshorizont nach einem Messerangriff - IWW
- Wolters Kluwer
Prüfung des strafbefreienden Rücktritts eines Täters vom versuchten Totschlag hinsichtlich Freiwilligkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Prüfung des strafbefreienden Rücktritts eines Täters vom versuchten Totschlag hinsichtlich Freiwilligkeit - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Feststellungen zum Rücktrittshorizont des Täters unverzichtbar - Feststellungen zum Rücktrittshorizont des Täters unverzichtbar
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 06.04.2021 - 1 Ks 142 Js 54129/20
- BGH, 01.02.2022 - 2 StR 306/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; …
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 2 StR 306/21
Rn. 6 b) Zum Vorstellungsbild des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung, dem sog. Rücktrittshorizont, wonach sich u.a. auch die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt (vgl. etwa Senat, Urteil vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18, StV 2020, 114, 115 mwN), hat sich das Landgericht nicht verhalten. - BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20
Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum …
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 2 StR 306/21
Lässt sich jedoch den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt bereits dies einen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 4 StR 514/20 mwN).
- BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23
Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben
Der objektiven Sachlage kann für das allein maßgebliche konkrete Vorstellungsbild des Angeklagten - namentlich ob er in der jeweiligen Tatsituation erkannte, dass er ein Opfer vollständig verfehlt oder aber nicht in tödlicher Weise verletzt hatte, und welche Schlüsse er hieraus gegebenenfalls im Einzelfall zog - allenfalls indizielle Bedeutung zukommen (zum Maßstab vgl. z.B.: BGH, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 2 StR 306/21; Beschluss vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15; Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 13/13). - BGH, 20.08.2024 - 3 StR 245/24
Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Rücktrittshorizont des Angeklagten nach …
"a) Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt dies einen durchgreifenden sachlichrechtlichen Mangel dar (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, juris Rn. 4 f.; Beschluss vom 1. Februar 2022 - 2 StR 306/21, juris Rn. 6;… Beschluss vom 3. März 2021 - 4 StR 514/20, juris Rn. 7;… Beschluss vom (...) 24. März 2020 - 4 StR 596/19, juris Rn. 6;… Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 5;… Beschluss vom 7. März 2018 - 2 StR 353/17, juris Rn. 5).
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