Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2018 - 2 StR 308/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Begehung eines Totschlags in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung; Ordnungsgemäße Begründung des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Zustand des Angeklagten und der abgeurteilten Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21 ; StGB § 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Begehung eines Totschlags in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung; Ordnungsgemäße Begründung des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Zustand des Angeklagten und der abgeurteilten Tat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 09.05.2018 - 2 StR 308/17
Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN).Dabei hat das Landgericht unter Würdigung der von ihm in der "Tatvorgeschichte" ausführlich festgestellten Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten seit der Einreise nach Deutschland ausgeschlossen, dass in der Person des Angeklagten oder in seiner Tat lediglich nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
- BGH, 27.06.2018 - 2 StR 112/18
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; …
Insoweit hätte sich das Landgericht mit der Frage auseinander setzen müssen, ob von der bislang - von einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt abgesehen - strafrechtlich noch nicht auffällig gewordenen Angeklagten tatsächlich weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind oder ob es sich bei der verfahrensgegenständlichen Tat um eine vor dem Hintergrund einer Lebenskrise zu sehenden Konflikttat handeln könnte, die eine Gefährlichkeitsprognose regelmäßig nicht rechtfertigen könnte (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 2 StR 308/17). - LG Potsdam, 13.03.2025 - 23 KLs 1/25
Unterbringung nach § 63 StGB: Wann eine Bewährung möglich ist
Die Wahrscheinlichkeit muss so hoch sein, dass ihre Anordnung zur Abwehr einer unmittelbaren Bedrohung der Rechtsgemeinschaft als erforderlich gelten muss, wobei auch die Schwere und die Zahl der drohenden Taten eine Rolle spielen (BGH, Urt. vom 9. Mai 2017 - 2 StR 308/17), die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit höheren Grades sind umso geringer, je gravierender die zu befürchtende Tat ist (BGH…, Urt. vom 13.12.2017 - 5 StR 388/17).
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