Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 633
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Hierbei wird sie die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 1, 105 dargelegten Grundsätze zu berücksichtigen haben. - RG, 03.05.1932 - I 434/32
1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Es kann daher dem einzelnen Teil kein besonderer Vorsatz zugeordnet werden, wie er für eine rechtlich selbständige Straftat erforderlich wäre; der Teilakt kann keiner selbständigen eigenen rechtlichen Würdigung unterliegen (RGSt 66, 236; BGHSt 1, 313). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Es kann daher dem einzelnen Teil kein besonderer Vorsatz zugeordnet werden, wie er für eine rechtlich selbständige Straftat erforderlich wäre; der Teilakt kann keiner selbständigen eigenen rechtlichen Würdigung unterliegen (RGSt 66, 236; BGHSt 1, 313).
- BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Die Revision kann nur auf die schriftliche nicht auf die mündliche Begründung sich stützen (BGH 2 StR 22/51 vom 8. Juni 1951). - BGH, 28.06.1951 - 3 StR 63/50
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Die Unzulässigkeit der Teilung einer fortgesetzten Handlung hat zur Folge, dass sie vom Straffreiheitsgesetz nicht erfasst wird, falls sie vor dem Stichtag nicht beendet war (BGH 3 StR 63/50 Urteil vom 28. Juni 1951). - RG, 06.04.1925 - II 167/25
Wann ist im Sinne des § 79 StGB. eine fortgesetzte Handlung begangen, wenn die …
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Eine fortgesetzte Handlung ist nach der ständigen Rechtsprechung im Sinne dieser Vorschriften "begangen", wenn die als Handlungseinheit anzusehende Tat beendet, nicht schon, wenn sie durch Begehung eines Teilaktes begonnen ist (Verjährung RGSt 62, 418; 64, 296,Gesamtstrafbildung RGSt 59, 168). - RG, 03.12.1931 - II 1046/31
Findet § 9 IGG. Anwendung, wenn der strafbare Gesamtvorsatz vor Vollendung des …
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Entsprechend ist auch bei Auslegung des früheren § 2 StGB 121 der Fassung vor dem Gesetz vom 28. Juni 1935 (RGBl I S 839) - siehe jetzt Art. 103 Abs. 2 Gr.G - die fortgesetzte Handlung erst mit dem Abschluss aller zu ihr gehörenden Einzelakte als "begangen" angesehen worden (RGSt 56, 54; 66, 36). - RG, 20.12.1928 - III 623/28
Wann beginnt bei betrügerisch herbeigeführter Zahlung einer Unfallrente die …
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Eine fortgesetzte Handlung ist nach der ständigen Rechtsprechung im Sinne dieser Vorschriften "begangen", wenn die als Handlungseinheit anzusehende Tat beendet, nicht schon, wenn sie durch Begehung eines Teilaktes begonnen ist (Verjährung RGSt 62, 418; 64, 296,Gesamtstrafbildung RGSt 59, 168). - BGH, 20.02.1951 - 2 StR 13/51
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Zur Anrufung des Grossen Senats für Strafsachen besteht jedoch kein Anlass, da die hier vertretene Rechtsauffassung bereits der Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 - 2 StR 13/51 - zu Grunde liegt (RGSt 57, 93, 95, 60, 269). - RG, 01.07.1886 - 1494/86
Erscheint die Vernehmung von Zeugen über ihre Kenntnis durch Mitteilung von …
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 412/51
Rechtsmittel
- RG, 28.04.1921 - 1569/20
1. Ist die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit mit der Annahme eines …
- RG, 12.09.1930 - I 950/30
1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch …
- RG, 21.11.1922 - V 209/21
Gehört gemünztes Gold zu den Waren im Sinn der EinfuhrVO. 1917?
- BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.04.1956 - 2 StR 4/56
Rechtsmittel
Für dieses Vergehen der Kindesgefährdung kam Straffreiheit allerdings nicht in Betracht, weil diese Tat über den Stichtag des Straffreiheitsgesetzes 1954 hinaus, also auch noch nach dem 1. Dezember 1953 verwirklicht worden ist (BGH in NJW 1952, 633).Daß die Straftat nach § 170 d StGB dann auch noch nach dem Stichtag des Straffreiheitsgesetzes weiter fortgesetzt und erst später beendet worden ist, hat keinen Einfluß (vgl BGHSt 5, 136; soweit dem BGH Urteil 2 StR 316/51 vom 20. November 1951 in NJW 1952, 633 eine gegenteilige Auffassung zugrunde liegt, hält der erkennende Senat an ihr nicht fest.
- BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein …
Sie wird vom Straffreiheitsgesetz deshalb nicht erfasst (so für das Bundesgesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 31. Dezember 1949 BGH 2 StR 316/51 vom 20. November 1951 in Sachen gegen W.).
- BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
Rechtsmittel
Wenn die letzte Einzeltat dieses fortgesetzten Betrugs und damit diese Straftat im ganzen (vgl. BGH Urt. v. 20. November 1951 2 StR 316/51) vor dem 15. September 1949 liegt, so muss die für die beiden Fälle P. und B. zu bildende Gesamtstrafe nach § 74 StGB über der Straffreiheitsgrenze des § 2 Straffreiheitsgesetzes liegen, da für den Fall Pretz allein schon eine Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis festgesetzt ist. - BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in seinem Urteil vom 20. November 1951 - 2 StR 316/51 - die Ansicht ausgesprochen, dass eine fortgesetzte, teils vor, teils nach dem Stichtag verübte Handlung in dem Sinne erst nach dem Stichtag "begangen" sei, dass sie für die Frage der Straffreiheit auch nicht hinsichtlich der vor dem Stichtag liegenden Teile der Fortsetzungstat berücksichtigt werden dürfe.
- BGH, 23.06.1953 - 1 StR 773/52
Rechtsmittel
Der Angeklagte kann durch die möglicherweise zu Unrecht erfolgte Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung auch beschwert sein, lagen mehrere selbständige Straftaten vor oder endete eine etwaige fortgesetzte Tat vor dem 15. September 1949, so kam die Anwendung des Straffreiheitsgesetzes vom 31. Dezember 1949 in Betracht (vgl. auch BGH NJW 1952, 633). - BGH, 16.02.1954 - 1 StR 292/53
Rechtsmittel
Der abweichenden Ansicht des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in den der Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1951 zeitlich nachfolgenden Urteilen 2 StR 316/51 vom 20. November 1951 = NJW 1952, 633 und 3 StR 824/51 vom 22. November 1951 kann nicht gefolgt werden. - BGH, 06.07.1954 - 5 StR 154/54
Rechtsmittel
Auch wenn man davon ausgeht, daß für die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes grundsätzlich der Satz nicht gelte, wonach im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist (vgl BGH 3 StR 63/50 - JZ 1951, 655 - 3 StR 427/52 u. 2 StR 316/51 = NJW 1952, 633), so muß doch für die Ausnahmebestimmungen des § 9 Abs. 3 StFG etwas anderes gelten. - BGH, 29.04.1954 - 4 StR 579/53
Rechtsmittel
Daß die Fortsetzung der Straftat über den 15. September 1949 hinaus eine Amnestierung nach dem Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 ausschliesst, entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH 3 StR 63/50 vom 28. September 1951; 2 StK 316/51 vom 20. November 1951 = NJW 1952, 633 Nr. 26). - BGH, 22.11.1951 - 3 StR 824/51
Verurteilung wegen fortgesetzten teils einfachen und teils schweren Diebstahls in …
Der 1. Strafsenat vertritt die letztere (Urt v. 9. Oktober 1951 - 1 StR 412/51), der 2. Strafsenat die erstere (Urt v. 20. November 1951 - 2 StR 316/51). - BGH, 10.09.1953 - 4 StR 828/52
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1952 - 5 StR 215/52
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 386/52
Rechtsmittel
- BGH, 01.08.1952 - 2 StR 118/50
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".