Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der Veletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen des Totschlags in einem minder schweren Fall
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Der Senat empfiehlt, in den Gründen des neuen Urteils zum Ausdruck zu bringen, daß der Erziehungsgedanke vorrangig berücksichtigt wurde (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81). - BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73
Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Auf ihn kam es deswegen an, weil das Verhalten des Angeklagten nur dann als Mittäterschaft beim Totschlag gewertet werden kann, wenn bereits bei Abgabe des einzigen tödlich wirkenden Stiches - nach Sachlage ist nicht auszuschließen, daß es sich dabei um den ersten Stich handelte - der gemeinsame Tatplan vorhanden war, der Angeklagte also schon in diesem Augenblick die Lebensgefährlichkeit des Vorgehens seiner Brüder erkannt und gebilligt hatte (BGH bei Dallinger, MDR 1975, 365 f [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73];… BGH GA 1966, 210). - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Der Senat empfiehlt, in den Gründen des neuen Urteils zum Ausdruck zu bringen, daß der Erziehungsgedanke vorrangig berücksichtigt wurde (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81).
- BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Für diese Beurteilung war - weitergehend als bei der Prüfung des Provokationstatbestandes - eine Gesamtbetrachtung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden tat- und täterbezogenen Umstände erforderlich (BGHSt 4, 8, 10 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; BGH, Urteil vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77). - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Für diese Beurteilung war - weitergehend als bei der Prüfung des Provokationstatbestandes - eine Gesamtbetrachtung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden tat- und täterbezogenen Umstände erforderlich (BGHSt 4, 8, 10 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; BGH, Urteil vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77). - BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71
Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Deshalb kann der Senat nicht ausschließen, daß die Strafkammer bei der - trotz § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG gebotenen (BGH NJW 1972, 693) - Prüfung entscheidende Umstände außer acht gelassen hat, bei ihrer Einbeziehung aber zu einem dem Angeklagten günstigeren Ergebnis gekommen wäre. - BGH, 02.08.1977 - 1 StR 300/77
Vorliegen eines minder schweren Falles - Gesamtbetrachtung in der Strafbemesseung …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Für diese Beurteilung war - weitergehend als bei der Prüfung des Provokationstatbestandes - eine Gesamtbetrachtung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden tat- und täterbezogenen Umstände erforderlich (BGHSt 4, 8, 10 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; BGH, Urteil vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77). - BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
Umfang der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Bemessung einer …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Der Senat empfiehlt, in den Gründen des neuen Urteils zum Ausdruck zu bringen, daß der Erziehungsgedanke vorrangig berücksichtigt wurde (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81). - BGH, 15.03.1955 - 1 StR 625/54
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81
Eine Erstreckung der Aufhebung auf die gegen die anderen Angeklagten ergangenen Strafaussprüche kommt nicht in Betracht, weil die für die Aufhebung maßgebenden Gründe nur in der Person des Beschwerdeführers vorliegen (BGH NJW 1955, 997).
- BGH, 22.12.1981 - 2 StR 727/81
Abwägung der wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände gegeneinander
Dabei sind die wesentlichen ent- und belastenden Umstände gegeneinander abzuwägen (vgl. BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; BGH, Urteil vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77 und Beschluß vom 18. September 1981 - 2 StR 326/81).
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