Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2022 - 2 StR 328/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Korrektur der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Korrektur der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.05.2022 - 115 KLs 14/21
- BGH, 01.11.2022 - 2 StR 328/22
- BGH, 09.11.2022 - 2 StR 328/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16
Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund …
Auszug aus BGH, 09.11.2022 - 2 StR 328/22
Das bereits mit dem Telefonat vollendete Handeltreiben, bezogen auf verschiedene Betäubungsmittelmengen, führt auf Grund der teilweisen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zur Tateinheit im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712).
- BGH, 16.11.2023 - 6 StR 332/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …
Angesichts dieser Feststellungen begegnet es durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass die Strafkammer diese zwei Drogengeschäfte ohne nähere Erörterung als zueinander in Tatmehrheit stehende Taten bewertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 2 StR 328/22, Rn. 3); denn mit Blick auf den zeitlichen Zusammenfall der Erwerbsvorgänge sowie der Herkunft der Betäubungsmittel von demselben Lieferanten (der Angeklagte und sein Mittäter bezeichneten die Bezugsquelle des Rauschgifts in ihren EncroChat-Nachrichten jeweils als "MD" (UA S. 39, 56)) und deren gleichzeitigen Absatz liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass das jeweils gehandelte Marihuana aus derselben und durch einen einheitlichen Erwerbsvorgang erworbenen Rauschgiftmenge stammen könnte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, Rn. 7; …und vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18, Rn. 5).
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| BGH, 01.11.2022 - 2 StR 328/22 |
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- LG Köln, 17.05.2022 - 115 KLs 14/21
- BGH, 01.11.2022 - 2 StR 328/22
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