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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,270
BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53 (https://dejure.org/1953,270)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1953 - 2 StR 329/53 (https://dejure.org/1953,270)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1953 - 2 StR 329/53 (https://dejure.org/1953,270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 366
  • NJW 1954, 119
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51

    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" …

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
    Unter Verurteilung im Sinne des § 79 d.h. der letzten tatrichterlichen Entscheidung in der Sache (vgl. BGHSt 2, 230) ist nur eine solche zu verstehen, die entweder zur Schuld- und Straffrage oder wenigstens zur Straffrage ergeht und insoweit eine oder mehrere Einzelstrafen festsetzt.

    Wie der erkennende Senat in BGHSt 2, 230 entschieden hat, kommt es bei mehrerer tatrichterlichen Urteilen in derselben Strafsache für die Frage, wann die Strafe aus dem Urteil in einer anderen Strafsache verbüßt ist, auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung an; sie ist die "Verurteilung" im Sinne des § 79. Trotzdem hat derselbe Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1952 - 2 StR 325/52 - (NJW 1953, 389) die Auffassung vertreten, daß dann, wenn das angefochtene Urteil im Schuld- und Strafausspruch rechtlich einwandfrei und rechtsirrigerweise nur die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 79 unterblieben ist, die Sache zur Nachholung dieser Entscheidung an den Tatrichter zurückverwiesen werden muß, und zwar auch dann, wenn zur Zeit der Festsetzung der Gesamtstrafe die rechtskräftig erkannte frühere Einzelstrafe verbüßt sein sollte.

    Denn unter Verurteilung im Sinne des § 79, also der letzten tatrichterlichen Entscheidung (BGHSt 2, 230), ist nur eine solche zu verstehen, die entweder zur Schuld- und Straffrage oder wenigstens zur Straffrage ergeht und insoweit eine oder mehrere Einzelstrafen festsetzt.

  • BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51

    Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
    Denn darnach genügte für eine Verurteilung aus § 226 StGB regelmäßig die blöße Verursachung des Todes eines Menschen durch dessen körperliche Verletzung ohne Rücksicht darauf, ob der Tod verschuldet war (BGHSt 1, 332).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
    Sie widersprechen sich nicht wie der 4. Strafsenat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - anzunehmen scheint.
  • BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
    Wie der erkennende Senat in BGHSt 2, 230 entschieden hat, kommt es bei mehrerer tatrichterlichen Urteilen in derselben Strafsache für die Frage, wann die Strafe aus dem Urteil in einer anderen Strafsache verbüßt ist, auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung an; sie ist die "Verurteilung" im Sinne des § 79. Trotzdem hat derselbe Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1952 - 2 StR 325/52 - (NJW 1953, 389) die Auffassung vertreten, daß dann, wenn das angefochtene Urteil im Schuld- und Strafausspruch rechtlich einwandfrei und rechtsirrigerweise nur die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 79 unterblieben ist, die Sache zur Nachholung dieser Entscheidung an den Tatrichter zurückverwiesen werden muß, und zwar auch dann, wenn zur Zeit der Festsetzung der Gesamtstrafe die rechtskräftig erkannte frühere Einzelstrafe verbüßt sein sollte.
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …

    Das Oberlandesgericht beruft sich dafür auf die Entscheidung des Senats in BGHSt 4, 366.
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Rn. 5 Zäsurwirkung entfaltet gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB das Urteil in dem früheren Verfahren, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten; das kann auch ein Berufungsurteil sein (vgl. BGHSt 4, 366;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 55 Rdn. 7).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …

    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82];… vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18).
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