Rechtsprechung
| BGH, 06.09.2007 - 2 StR 331/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 30 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kurier (Beihilfe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe i.R. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Drogenkuriertätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Mittäterschaft oder Beihilfe beim bloßen Drogenkurier - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 2 StR 331/07
Rn. 5 Eine ausschließlich als Kurier tätige Person ist nämlich nach neuer Rechtsprechung in Bezug auf das Handeltreiben als Gehilfe einzustufen (zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Rauschgiftkurieren vgl. BGH NJW 2007, 1220).
- BGH, 10.10.2007 - 2 StR 392/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)
Rn. 4 2. Nach der neueren Senatsrechtsprechung ist eine ausschließlich als Kurier tätige Person in Bezug auf das Handeltreiben als Gehilfe einzustufen (Senat NJW 2007, 1220; StraFo 2007, 300; Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - 2 StR 138/07 -, vom 20. Juni 2007 - 2 StR 223/07 - vom 4. Juli 2007 - 2 StR 267/07 - und vom 6. September 2007 - 2 StR 331/07).
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