Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2012 - 2 StR 331/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 174 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung durch das Revisionsgericht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Eigene Entscheidung des BGH über einen geänderten Strafausspruch bei Änderung des Schuldspruches
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Eigene Entscheidung des BGH über einen geänderten Strafausspruch bei Änderung des Schuldspruches - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04
Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem …
Auszug aus BGH, 07.11.2012 - 2 StR 331/12
Dies zwingt hier jedoch nicht zur Aufhebung und Zurückweisung der Sache an das Landgericht (siehe dazu BGH NStZ-RR 2002, 97; NStZ-RR 2010, 194; BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 2, Meyer-Goßner StPO 55. Auflage § 354 Rn 27).
- BGH, 08.01.2014 - 2 StR 518/13
Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht (Analogie)
Dies zwingt hier jedoch nicht zur Aufhebung und Zurückweisung der Sache an das Landgericht (siehe dazu BGH, Beschlüsse vom 7. November 2012 - 2 StR 331/12 …und vom 8. Dezember 2004 - 1 StR 483/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 2;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 354 Rn. 27, jeweils mwN).
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