Rechtsprechung
| BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tatbestandsirrtum bei Glaube des Täters an einen Anspruch auf Übereignung der gerade im Besitz des Schuldners befindlichen Geldscheine bei seiner Unkenntnis über die Rechtslage bei Gattungsschulden - Erfordernis der Auseinandersetzung mit der Möglichkeit eines solchen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 546
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.07.1988 - 2 StR 387/88
Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums bei irrtümlicher Annahme eines Rechts auf …
Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 380;… BGH Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85; v. 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87; v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 62 und § 249 Rdn. 9;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22).Der Tatrichter muß sich in einem solchen Fall deshalb in der Regel mit der Möglichkeit eines solchen Irrtums ausdrücklich auseinandersetzen (BGH, Beschl. v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88).
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 380;… BGH Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85; v. 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87; v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 62 und § 249 Rdn. 9;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22). - BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82
Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 380;… BGH Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85; v. 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87; v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 62 und § 249 Rdn. 9;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22). - BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 …
Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 380;… BGH Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85; v. 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87; v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 62 und § 249 Rdn. 9;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22). - BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85
Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Abänderung eines …
Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 380; BGH Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85; v. 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87; v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 62 und § 249 Rdn. 9;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22).
- BGH, 28.10.2025 - 3 StR 458/25
Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal des Raubes; Zur …
Zwar war die Zueignung des Geldes objektiv rechtswidrig; denn der Angeklagte hatte keinen Anspruch darauf, gerade das Geld aus der Geldbörse zur Begleichung seiner Forderung zu erhalten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 88; Beschluss vom 27. Juli 1990 - 2 StR 335/90, StV 1990, 546; so wohl auch BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 2 StR 347/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14 Rn. 5;… aA statt vieler: SSW-StGB/Kudlich, 6. Aufl., § 242 Rn. 51;… MüKoStGB/Schmitz, 5. Aufl., § 24 Rn. 179, wonach bei fälligen und durchsetzbaren Geldforderungen die Rechtswidrigkeit der Zueignung bereits objektiv ausgeschlossen sei). - BGH, 05.09.1990 - 2 StR 394/90
Anforderungen an Absicht rechtswidriger Zueignung - Tatbestandsirrtum bei …
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, wonach ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. BGH StV 1988, 529; BGH, Beschl. v. 26. April 1990 - 4 StR 186/90; v. 27. Juli 1990 - 2 StR 335/90;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22).
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