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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6749
BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91 (https://dejure.org/1991,6749)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1991 - 2 StR 336/91 (https://dejure.org/1991,6749)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1991 - 2 StR 336/91 (https://dejure.org/1991,6749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die Vollstreckungsreihenfolge - Entfallen der Bestimmung über den Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91
    Auch die Stärkung der Therapiemotivation gehört der Sache nach zu den Aufgaben, die gerade innerhalb des Maßregelvollzugs selbst zu lösen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91
    Insoweit kommt aber, vor allem wenn der Angeklagte die Möglichkeiten der Therapie nutzt, die Aussetzung des Strafrestes nach § 57 Abs. 1 StGB in Betracht (vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91
    Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NStZ 1986, 428; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1989 - 1 StR 210/89 bei Detter NStZ 1989, 472).
  • BGH, 03.05.1990 - 1 StR 160/90

    Maßregel - Strafe - Vorwegvollzug - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91
    Einer Abweichung von der für den Regelfall vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge bedarf es aber nur, wenn und soweit nicht bereits im Hinblick auf § 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 StGB die Möglichkeit besteht, den Angeklagten aus der Therapie in die Freiheit zu entlassen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4; BGH, Beschluß vom 24. September 1990 - 4 StR 340/90 bei Detter NStZ 1991, 278).
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 210/89

    Berücksichtigung der Anrechnungsgrenze bei den Erwägungen des Vorwegvollzugs …

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91
    Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NStZ 1986, 428; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1989 - 1 StR 210/89 bei Detter NStZ 1989, 472).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 340/90

    Anforderungen an Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Voraussetzung …

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91
    Einer Abweichung von der für den Regelfall vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge bedarf es aber nur, wenn und soweit nicht bereits im Hinblick auf § 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 StGB die Möglichkeit besteht, den Angeklagten aus der Therapie in die Freiheit zu entlassen (…BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4; BGH, Beschluß vom 24. September 1990 - 4 StR 340/90 bei Detter NStZ 1991, 278).
  • BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95

    Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen

    Nicht erkennbar bedacht hat die Strafkammer auch, daß die bereits vorhandene Therapiebereitschaft des Angeklagten durch den Strafvollzug möglicherweise wieder zerstört werden könnte (…vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12; Zweckerleichterung, leichtere 10) und daß die Stärkung der Therapiemotivation zu den Aufgaben gehört, die gerade innerhalb des Maßregelvollzugs selbst zu lösen sind (BGH, Beschluß vom 7. August 1991 - 2 StR 336/91).
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