Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2021 - 2 StR 351/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 33 Abs. 1 RVG
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Adhäsionsverfahren - Burhoff online
Adhäsionsverfahren, Gegenstandswert, Revisionsverfahren
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berechnung der Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers für den Adhäsionskläger im Revisionsverfahren
- Burhoff online
Gegenstandswert, Revisionsinstanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Berechnung der Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers für den Adhäsionskläger im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Gegenstandswert: Adhäsionsverfahren - (Nur) teilweise beschränkte Revision
Verfahrensgang
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 351/20
- BGH, 17.03.2021 - 2 StR 351/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.06.2018 - 2 StR 337/14
Adhäsionsverfahren: Gebührensstreitwert für Feststellung der Haftung für künftige …
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 351/20
Der nach § 33 Abs. 1 RVG durch den Senat (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 5; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZR 355/18, juris Rn. 39 mwN) festzusetzende Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers für den Adhäsionskläger im Revisionsverfahren (§ 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 RVG) bemisst sich, da der Angeklagte lediglich die Nichtanordnung der Unterbringung nach § 64 StGB von seinem im Übrigen unbeschränkten Revisionsangriff ausgenommen hat, nach der erstinstanzlichen gesamtschuldnerischen Verurteilung des Angeklagten (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris Rn. 1). - BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18
Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des …
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 351/20
Der nach § 33 Abs. 1 RVG durch den Senat (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZR 355/18, juris Rn. 39 mwN) festzusetzende Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers für den Adhäsionskläger im Revisionsverfahren (§ 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 RVG) bemisst sich, da der Angeklagte lediglich die Nichtanordnung der Unterbringung nach § 64 StGB von seinem im Übrigen unbeschränkten Revisionsangriff ausgenommen hat, nach der erstinstanzlichen gesamtschuldnerischen Verurteilung des Angeklagten (vgl. Senat…, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris Rn. 1). - BGH, 08.09.2020 - 6 StR 95/20
Streitwertfestsetzungsbeschluss im Adhäsionsverfahren
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 351/20
Der nach § 33 Abs. 1 RVG durch den Senat (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 5; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZR 355/18, juris Rn. 39 mwN) festzusetzende Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers für den Adhäsionskläger im Revisionsverfahren (§ 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 RVG) bemisst sich, da der Angeklagte lediglich die Nichtanordnung der Unterbringung nach § 64 StGB von seinem im Übrigen unbeschränkten Revisionsangriff ausgenommen hat, nach der erstinstanzlichen gesamtschuldnerischen Verurteilung des Angeklagten (vgl. Senat…, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris Rn. 1).
- BGH, 31.10.2024 - 1 StR 216/24
Festsetzung des Gegenstandswerts im Adhäsionsverfahren
Bei Festsetzungsanträgen des Vertreters des Adhäsionsklägers im Revisionsverfahren wegen einer Angeklagtenrevision ist - wenn der Angeklagte die Adhäsionsentscheidung nicht ganz oder teilweise von seinem Revisionsangriff ausnimmt - regelmäßig der Betrag der erstinstanzlichen Verurteilung des Angeklagten maßgeblich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2024 - 2 StR 55/23 Rn. 5; vom 17. März 2021 - 2 StR 351/20 Rn. 1;… vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20 Rn. 1 …und vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14 Rn. 6).Deshalb bleibt auch ein vom Angeklagten im landgerichtlichen Adhäsionsverfahren erklärtes Teilanerkenntnis außer Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 aaO).
- BGH, 31.10.2024 - 1 StR 216724
Gegenstandswert, Rechtsmittelverfahren, wirtschaftliches Interesse
Bei Festsetzungsanträgen des Vertreters des Adhäsionsklägers im Revisionsverfahren wegen einer Angeklagtenrevision ist, wenn der Angeklagte die Adhäsionsentscheidung nicht ganz oder teilweise von seinem Revisionsangriff ausnimmt, regelmäßig der Betrag der erstinstanzlichen Verurteilung des Angeklagten maßgeblich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2024 2 StR 55/23 Rn. 5; vom 17. März 2021 2 StR 351/20 Rn. 1;… vom 8. September 2020 6 StR 95/20 Rn. 1 …und vom 6. Juni 2018 2 StR 337/14 Rn. 6).Deshalb bleibt auch ein vom Angeklagten im landgerichtlichen Adhäsionsverfahren erklärtes Teilanerkenntnis außer Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 aaO).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 02.02.2021 - 2 StR 351/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO
Bestellung eines Beistandes der Nebenklage (Fortwirkung über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens) - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Fortwirkung der Bestellung des Rechtsanwalts als Beistand eines Nebenklägers auch für das Revisionsverfahren
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet
- rechtsportal.de
StPO § 397a Abs. 1 Nr. 2
Fortwirkung der Bestellung des Rechtsanwalts als Beistand eines Nebenklägers auch für das Revisionsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 351/20
- BGH, 17.03.2021 - 2 StR 351/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.11.2007 - 2 StR 486/07
Bestellung eines Beistands für die Nebenklage; Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 351/20
Die durch Beschluss des Landgerichts vom 6. April 2020 erfolgte Bestellung von Rechtsanwalt W. als Beistand nach § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (vgl. Senat, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 486/07, StraFo 2008, 131).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".