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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2008 - 2 StR 352/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14162
BGH, 15.10.2008 - 2 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,14162)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2008 - 2 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,14162)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 2 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,14162)
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  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 53 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabisplantage: mehrere Ernten, Tatmehrheit; Wirkstoffgehalt: Schätzung)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 106/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau von Betäubungsmitteln; …

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - 2 StR 352/08
    Rn. 3 Im Übrigen ist der Angeklagte nicht dadurch beschwert, dass das Landgericht nur von einer Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ausgegangen ist, obwohl bei mehreren Ernten mit anschließender Vermarktung der Betäubungsmittel nach der Rechtsprechung die Annahme selbständiger Taten des Handeltreibens nahe liegt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Anbau 2), mithin die im Tatzeitraum festgestellten drei Ernten als drei selbständige Taten hätten zu bewerten sein können.
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 176/17

    Tateinheit (Abgrenzung zur Tatmehrheit bei einer Mehrzahl von Einzeltaten und …

    a) Ohne Rechtsfehler hat sich die Strafkammer die Überzeugung verschafft, dass es im Tatzeitraum zwei Anbauvorgänge gegeben hat, und hat insoweit noch rechtsfehlerfrei angenommen, dass es sich grundsätzlich um jeweils rechtlich selbständige Taten handelt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 2 StR 352/08).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass zwar bei mehreren selbständigen Erntevorgängen grundsätzlich die Annahme selbständiger Taten des Handeltreibens naheliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 - 2 StR 352/08, und vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650), dies indessen für jeden Beteiligten die Feststellung auf die einzelnen Ernten bezogener Tatbeiträge voraussetzt, da das Konkurrenzverhältnis für jeden Beteiligten gesondert nach seinem Tatbeitrag zu bewerten ist (…vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., Vor § 52 Rn. 34 mwN).
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