Rechtsprechung
| BGH, 24.11.2021 - 2 StR 357/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 54 StGB
Bildung der Gesamtstrafe (Bildung getrennter Strafen infolge der Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung: Darstellung, Schuldangemessenheit des Gesamtmaßes, Bewusstsein der Sachlage) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bildung zweier getrennter Strafen aufgrund der Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung; Ausgleich eines sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebenden Nachteils infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels durch das Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Bildung zweier getrennter Strafen aufgrund der Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung; Ausgleich eines sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebenden Nachteils infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels durch das Gericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 23.10.2020 - 580 Ds 24/20
- LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
- BGH, 24.11.2021 - 2 StR 357/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 24.11.2021 - 2 StR 357/21
Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234, und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313). - BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei …
Auszug aus BGH, 24.11.2021 - 2 StR 357/21
Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234, und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313). - BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08
Rechtsfehlerhaft gebildeter Gesamtstrafenausspruch (Nachteilsausgleich bei …
Auszug aus BGH, 24.11.2021 - 2 StR 357/21
Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234, und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313). - BGH, 16.02.2021 - 2 StR 233/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (tatgerichtliche Ausführungen zum …
Auszug aus BGH, 24.11.2021 - 2 StR 357/21
Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234, und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313).
- BGH, 09.12.2021 - 2 StR 434/21
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Zäsurwirkung einer einzubeziehenden …
Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; vom 24. November 2021 - 2 StR 357/21, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234; vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171). - BGH, 08.11.2023 - 2 StR 374/23
Strafzumessung (Betäubungsmitteldelikte: bestimmender Strafzumessungsgrund, …
Daher muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; vom 24. November 2021 - 2 StR 357/21, Rn. 3; vom 9. Dezember 2021 - 2 StR 434/21, NStZ-RR 2022, 186 mwN).
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