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Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1984 - 2 StR 363/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4630
BGH, 29.08.1984 - 2 StR 363/84 (https://dejure.org/1984,4630)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1984 - 2 StR 363/84 (https://dejure.org/1984,4630)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1984 - 2 StR 363/84 (https://dejure.org/1984,4630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeuge - Aussageverweigerung - Sachverständiger - Tathergang - Gutachten - Befundtatsache - Anforderungen an ein Verwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 453
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des …

    Auszug aus BGH, 29.08.1984 - 2 StR 363/84
    Das Landgericht hat verkannt, daß dies nur dann zutreffen würde, wenn das Gericht vom Tatgeschehen, wie es die Sachverständige mitgeteilt hatte, schon unabhängig von ihrem Gutachten überzeugt gewesen wäre (BGHSt 18, 107, 109).

    Der Umstand, daß das Gericht im Rahmen seiner Gesamtwürdigung des Gutachtens auch dieser Überlegung der Sachverständigen in vollem Umfang gefolgt ist (UA S. 26), verdeutlicht, daß die Strafkammer die gegenüber der Sachverständigen erfolgte Aufrechterhaltung der Angaben der Zeugin zu ihrer Uberzeugungsbildung herangezogen und damit die in der Entscheidung BGHSt 18, 107, 109 erläuterten Grundsätze zur Anwendung des § 252 StPO nicht beachtet hat.".

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 250; 18, 107, 109; 36, 217, 219; 36, 384, 385 f.; 45, 203, 206; StV 1984, 453; 1996, = NStZ 1997, 95;… BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 (= StV 1987, 328) und 2 (= MDR 1987, 625 = NStZ 1988, 19);… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 10;… Diemer in KK § 252 Rdn. 18;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 32 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der …

    Der Gesamtvorsatz darf auch nicht zu Gunsten des Angeklagten unterstellt werden (…BGHR vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 2, 8, 11, 12 und 29; BGH StV 1984, 242, 243; BGH Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 363/84 -).
  • BGH, 20.02.1987 - 2 StR 40/87

    Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes - …

    Dabei handelte es sich aber um - von der Sachverständigen gewonnene - Zusatztatsachen, die wegen der Aussageverweigerung gemäß § 52 StGB weder durch das Gutachten noch durch eine Vernehmung der Sachverständigen als Zeugin in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Überzeugungsbildung verwertet werden durften (BGH StV 1984, 453 im Anschluß an BGHSt 18, 107, 109).
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