Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2015 - 2 StR 364/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK
Rechtstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Begründung der Kompensation im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
- Wolters Kluwer
Tragfähige Begründung der Kompensationsentscheidung durch das Gericht; Verpflichtung des Tatrichters zur Ermittlung von Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihrer Ursachen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
Tragfähige Begründung der Kompensationsentscheidung durch das Gericht; Verpflichtung des Tatrichters zur Ermittlung von Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihrer Ursachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
Strafzumessung (Strafmilderungsgründe: zeitlicher Abstand zwischen Tat und …
Das Revisionsgericht muss anhand der Ausführungen in den Urteilsgründen jedenfalls im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen können, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen, und ob sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eröffneten Bewertungsspielraums hält (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2013 ? 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2015 ? 2 StR 364/15;… vom 27. April 2021 ? 2 StR 101/21, juris Rn. 17). - BGH, 27.04.2021 - 2 StR 101/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hangs); …
(1) Der Tatrichter ist verpflichtet, Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen zu ermitteln und im Urteil konkret festzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2015 - 2 StR 364/15; Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21). - LG Hamburg, 17.07.2020 - 628 KLs 14/18
Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Inverkehrbringen …
Die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ist nicht mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen, sondern hat nach den Umständen des Einzelfalls grundsätzlich einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu betragen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2015 - 2 StR 364/15, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, Art. 6 EMRK, Rn. 9b). - LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; …
Dies schließt es aus, etwa den Anrechnungsmaßstab des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB heranzuziehen und das Maß der Anrechnung mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen; vielmehr wird sich die Anrechnung häufig auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (BGH, NStZ 2008, 234 ff ; zu letzterem vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 05.11.2015 - 2 StR 364/15 sowie vom 12.02.2015 - 4 StR 391/14). - LG Kiel, 08.01.2016 - 35 KLs 2/14 Dies schließt es aus, etwa den Anrechnungsmaßstab des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB heranzuziehen und das Maß der Anrechnung mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen; vielmehr wird sich die Anrechnung häufig auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (BGH GSSt 1/07 - Beschluss vom 17.01.2008; zu letzterem vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 05.11.2015 - 2 StR 364/15 sowie vom 12.02.2015 - 4 StR 391/14).
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