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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1980 - 2 StR 368/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,10519
BGH, 10.09.1980 - 2 StR 368/80 (https://dejure.org/1980,10519)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1980 - 2 StR 368/80 (https://dejure.org/1980,10519)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1980 - 2 StR 368/80 (https://dejure.org/1980,10519)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Prüfung eines minder schweren Falls des Totschlags

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 10.09.1980 - 2 StR 368/80
    Zu solcher Prüfung bestand hier deshalb Anlaß, weil bereits eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (ständige Rechtsprechung, BGHSt 16, 360; BGH, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80

    Grundlagen der Strafzumessung - Erfordernis einer ursächlichen Verknüpfung …

    Auszug aus BGH, 10.09.1980 - 2 StR 368/80
    Zu solcher Prüfung bestand hier deshalb Anlaß, weil bereits eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (ständige Rechtsprechung, BGHSt 16, 360; BGH, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80).
  • BGH, 07.09.1982 - 2 StR 479/82

    Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls des Totschlags bei …

    Nach ständiger Rechtssprechung kann nämlich schon die Annahme verminderter Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus den sonstigen Erscheinungsformen des Totschlags so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH Beschlüsse vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80 - und vom 10. September 1980 - 2 StR 368/80 - Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80).
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