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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2008 - 2 StR 370/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16707
BGH, 29.10.2008 - 2 StR 370/08 (https://dejure.org/2008,16707)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2008 - 2 StR 370/08 (https://dejure.org/2008,16707)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 370/08 (https://dejure.org/2008,16707)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 141 StPO; § 350 StPO
    Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Beiordnungsantrag (Revisionsgericht, Tatrichter)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.2008 - 4 StR 373/08

    Begriff der sexuellen Handlung (Bewusstsein des Täters); Nötigung

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 370/08
    Für den Antrag des Angeklagten, ihm zur Durchführung des Revisionsverfahrens Rechtsanwalt G. als Pflichtverteidiger beizuordnen, ist - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshautpverhandlung (…vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 350 Rdn. 6 ff. m.w.N.) - der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten worden ist, zuständig (vgl. BGH, Beschl. vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08;… Meyer-Goßner aaO § 141 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2011 - 1 StR 687/10

    Für das Revisionsverfahren fortwirkende Bestellung als Pflichtverteidiger

    Die Bestellung durch das Gericht erster Instanz erstreckt sich auch auf die Einlegung und Begründung der Revision (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 370/08; BGH, Beschluss vom 8. März 1988 - 1 StR 100/88, wistra 1988, 232).
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