Rechtsprechung
| BGH, 18.08.1995 - 2 StR 372/95 |
Waschküche im Keller
§ 306 StGB aF, § 15 StGB, dolus eventualis - Fahrlässigkeit
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorsatz - Möglichkeit - Tatbestandlicher Erfolg - Verwirklichung des Tatbestandes - Abfinden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 2
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 18.08.1995 - 2 StR 372/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, daß er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 36, 1, 9) [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88].
- OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18
Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht
Rn. 21 Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist allerdings nicht evident, dass der Beschuldigte den Eintritt des von der Kammer zutreffend beschriebenen Erfolgs nicht zumindest für möglich gehalten und ihn billigend in Kauf genommen oder sich zumindest damit abgefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10; Beschluss vom 21. Dezember 200 - 4 StR 530/05; Beschluss vom 18. August 1995 - 2 StR 372/95; jeweils zitiert nach juris).Dies spricht - in Verbindung mit seiner von den Zeugen übereinstimmend beschriebenen Aggressivität - seinerseits dafür, dass er sich zur Erreichung dieses Ziels mit dem Eintritt eines Brandstiftungserfolgs zumindest abgefunden hatte, wenn es ihm vielleicht auch nicht darauf ankam (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1995 - 2 StR 372/95, juris).
- VG Düsseldorf, 07.05.2010 - 26 K 3136/08
Kosten Feuerwehr Großbrand Vorsatz Eventualvorsatz Verschulden Gefährdungshaftung …
Rn. 42 BGH, Beschluss vom 18.08.1995 - 2 StR 372/95 - NStZ-RR 1996, 2.
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