Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2015 - 2 StR 38/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Voraussetzungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rücktritt vom Versuch: Beendeter Versuch bei Fürmöglichhalten des Erfolgseintritts in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung; mehraktiges Delikt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 24 StGB
Rücktritt vom Versuch: Beendeter Versuch bei Fürmöglichhalten des Erfolgseintritts in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung; mehraktiges Delikt - IWW
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Regeln über beendeten Versuch gelten auch bei mehrstündigem und mehraktigem Tatgeschehen
- strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)
Zum Vorliegen eines beendeten Versuchs nach Tötungshandlungen
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.07.2013 - 111 Ks 5/13
- BGH, 18.02.2015 - 2 StR 38/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 261
- NStZ-RR 2015, 138
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12
Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen …
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 38/14
Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahe legen, erkennt oder wenn er - wie hier - den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung bereits für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 299; Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634 f.; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.).Das gilt auch bei einem mehrstündigen und mehraktigen Tatgeschehen, wenn es sich - wie hier - um eine Tat im Rechtssinne handelt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 38/14
Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahe legen, erkennt oder wenn er - wie hier - den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung bereits für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 299; Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634 f.; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.). - BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des …
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 38/14
Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahe legen, erkennt oder wenn er - wie hier - den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung bereits für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 299; Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634 f.; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.). - BGH, 29.05.2007 - 3 StR 179/07
Versuchter Totschlag; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; …
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 38/14
Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahe legen, erkennt oder wenn er - wie hier - den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung bereits für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 299; Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634 f.; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.).
- BGH, 19.06.2019 - 4 StR 185/19
Rücktritt (Rücktritt vom beendetem Versuch)
Hat er nach seiner Vorstellung noch nicht alles getan, was zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist, liegt nur ein unbeendeter Versuch vor (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, Rn. 7 f.; Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 StR 38/14, NStZ-RR 2015, 138, 139;… Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507 Rn. 13 mwN). - LG Oldenburg, 14.06.2024 - 5 Ks 6/23
Strafbarkeit wegen (Anstiftung zum) versuchten Mordes in Tateinheit mit …
Beendet ist der Versuch, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung davon ausgeht, alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan zu haben, um den tatbestandsmäßigen Erfolg herbeizuführen (BGH NStZ 2015, 261 [BGH 18.02.2015 - 2 StR 38/14]).
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