Rechtsprechung
| BGH, 18.10.1972 - 2 StR 384/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen der gesetzlichen Erfordernissen einer Aufklärungsrüge - Verbot der Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Vorstrafe samt der ihr zugrunde liegenden Tat - Lösung der Problematik der Berufung Dritter auf die frühere Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 24
- NJW 1973, 206
- MDR 1973, 152
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72
Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder …
Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 2 StR 384/72
Daß das in § 49 Abs. 1 BZRG ausgesprochene Verbot der Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Vorstrafe samt der ihr zugrunde liegenden Tat auch die Verwertung in einem (späteren) Strafverfahren betrifft, hat bereits der 3. Strafsenat entschieden und des näheren begründet (BGHSt 24, 378).Bei der Strafzumessung durfte die frühere Tat jedoch nach dem Verbot des § 49 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz nicht berücksichtigt werden (BGHSt 24, 378).
- BGH, 24.04.2018 - VI ZB 52/16
Aussetzung des Zivilverfahrens bei Verdacht einer Straftat
Die von den Rechtsbeschwerden damit unterstellte völlige Unabhängigkeit von Zivil- und Strafverfahren besteht jedoch so nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 2 StR 384/72, NJW 1973, 206, 207 a.E.; OLG Frankfurt, VersR 1982, 656). - BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Bundeszentralregistergesetz
Das gilt auch insoweit, als das Amtsgericht Passau von der Meinung des Bundesgerichtshofes abweicht, nach der die Berücksichtigung von Strafvermerken ohne Rücksicht auf Übernahme- und Tilgungsfristen zulässig bleibt, wenn die neue Tat als unerlaubte Handlung im Sinne des bürgerlichen Rechts Ansprüche Dritter begründet (BGH, NJW 1973, S. 206). - BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09
Rüge der Verletzung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG (Sachrüge; …
Rn. 3 a) Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts scheitert sie jedoch nicht daran, dass nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1972 - 2 StR 384/72 - (BGHSt 25, 25, 26 ff.) eine indizielle Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung und der dieser zugrunde liegenden Tat in einem anderen Strafverfahren für solche Fälle zulässig war, in denen Vortat und Verurteilung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen der neuen Tat als Beweisanzeichen Bedeutung haben konnten.
- BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72
Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und …
Mit der vorliegenden Entscheidung ist nunmehr auch die in den Entscheidungen vom 18. Oktober 1972 (BGHSt 25, 24) und vom 8. November 1972 - 3 StR 85/72 - offengebliebene Frage, ob eine verbotene indizielle Verwertung getilgter oder tilgungsreifer Strafen als Sachmangel anzusehen ist, in bejahendem Sinne erledigt. - BVerwG, 10.05.1973 - I D 5.73
Rechtsmittel
Eines Eingehens auf die zum Teil erhebliche Kritik, welche die Ausgestaltung des Verwertungsverbots im strafprozessualen Bereich gefunden hat (u.a. BGH NJW 1973, 207 [BGH 18.10.1972 - 2 StR 384/72]; Dreher JZ 1972, 347, Peters JZ 1973, 164 [OVG Niedersachsen 27.09.1972 - V A 102/72]; Seib DRiZ 1973, 17; Terhorst ZRP 1973, 5; Bresser NJW 1973, 537 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71]), bedarf es hier nicht. - BGH, 11.12.1974 - 3 StR 323/73
Verurteilung wegen versuchten Mordes - Verwertung von nicht benutzten präsenten …
Für die Zulässigkeit dieses Vorgehens beruft es sich mit Recht auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 25, 24 (= NJW 1973, 206). - BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens bezüglich …
Außerdem stützte sich das Gericht auf die S. 3 UA angeführten beiden Vorstrafen des Angeklagten hervorgetretene sexuell-abartige Neigung des Angeklagten (S. 9 UA), deren indizielle Verwertung das Bundeszentralregistergesetz nicht hindert (BGHSt 25, 24;… Urt. vom 8. November 1972 - 3 StR 85/72 -). - BGH, 08.11.1972 - 3 StR 85/72
Versuchte Unzucht mit einem Kind - Verwertung früherer Verurteilungen - …
Der 2. Strafsenat hat in seinem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 18. Oktober 1972 - 2 StR 384/72 - entschieden, daß eine Tat, deren Aburteilung im Zentralregister zu tilgen oder getilgt ist, jedenfalls dann als Beweisanzeichen für die Begehung einer neuen Straftat des Angeklagten verwertet werden darf, wenn ein Verwertungsverbot die Rechte Dritter berühren würde, insbesondere wenn die Tat als unerlaubte Handlung im Sinne des bürgerlichen Rechts Ansprüche Dritter begründet.
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