Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2007 - 2 StR 390/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 177 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Besonders sorgfältige Beweiswürdigung ("Aussage gegen Aussage"); Aufklärungspflicht (eigene Sachkunde; aussagepsychologischer Sachverständiger); Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; sexuelle Nötigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei schwieriger Beweislage; Kriterien für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit und der Glaubhaftigkeit eines Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 184f Nr. 1; StPO § 261
Kuss als sexuelle Handlung; rechtsfehlerhafte Annahme einer Aussagekonstanz bei widersprüchlichen Angaben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08
Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift
Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweissituation nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, dass er alle maßgeblichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10.08.2005, 3 Ss 224/04; BGH, StV 2007, 284; BGH, Beschluss vom 21.09.2007, 2 StR 390/07; BGH StV 2004, 58 m.w.N.).
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