Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2005 - 2 StR 410/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 21 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung der in Betracht kommenden Eingangsmerkmale) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens; Aufhebung eines Strafausspruchs; Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines Affekts und einer Alkoholisierung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87
BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil - …
Auszug aus BGH, 18.02.2005 - 2 StR 410/04
Eine solche Gesamtwürdigung war geboten, weil diese Faktoren im Zusammenhang hier eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB bewirkt haben können (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3).
- BGH, 15.12.2006 - 2 StR 451/06
Tenorkorrektur (offensichtliches Schreibversehen)
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Mai 2006 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Beschluss des Senats vom 18. Februar 2005 - 2 StR 410/04 - wegen eines offensichtlichen Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt und das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte wegen Totschlags und wegen Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung verurteilt ist.Rn. 1 Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. April 2004 hat der Senat den Schuldspruch des vorbezeichneten Urteils mit Beschluss vom 18. Februar 2005 - 2 StR 410/04 - aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens u. a. dahingehend geändert, dass der Angeklagte wegen gefährlicher (richtig: vorsätzlicher) Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt wurde.
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