Rechtsprechung
| BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit nach Eingang bei Gericht; Unzulässigkeit weiterer Revisionen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sicherungsverfahren: Prozessuale Handlungsfähigkeit bei Abgabe einer Rechtsmittelerklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 1 StPO
Sicherungsverfahren: Prozessuale Handlungsfähigkeit bei Abgabe einer Rechtsmittelerklärung - IWW
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts; Prozessuale Handlungsfähigkeit bei Abgabe einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1 S. 1
Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts; Prozessuale Handlungsfähigkeit bei Abgabe einer ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revision im Sicherungsverfahren - und die Rücknahmeerklärung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 02.06.2017 - 2620 Js 20697/16
- BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 615
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Die Annahme einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung kommt erst in Betracht, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er bei Abgabe der Erklärung nicht in der Lage war, Bedeutung und Tragweite der Rechtsmittelrücknahme zu erfassen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 8a).Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit gehen hierbei zu Lasten des Beschuldigten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07).
Die wirksame Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar geworden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO).
Die von dem Beschuldigten (hilfsweise) erneut eingelegte Revision ist unzulässig, da eine wirksame Rücknahmeerklärung regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16).
- BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15
Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Bei dieser Sachlage ist eine feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 522/05, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 11; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180, 181).Der Beschuldigte muss sich in einem Zustand geistiger Freiheit und Klarheit befinden, in dem er seine Interessen vernünftig abwägen und wahrnehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, aaO;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 8a).
- BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16
Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der …
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Die von dem Beschuldigten (hilfsweise) erneut eingelegte Revision ist unzulässig, da eine wirksame Rücknahmeerklärung regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels enthält (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16).
- BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05
Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum); …
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Bei dieser Sachlage ist eine feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 522/05, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 11; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180, 181). - BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07
Wirksamkeit der Rücknahme der Revision (Verhandlungsfähigkeit)
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit gehen hierbei zu Lasten des Beschuldigten (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07). - BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Die wirksame Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar geworden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357;… vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO).
- BGH, 20.05.2026 - 4 StR 640/25 Da die Revisionsrücknahme unwiderruflich und unanfechtbar ist (…vgl. Schmitt, in: Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 302 Rn. 9) und regelmäßig zugleich einen Verzicht auf die Revisionseinlegung enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615, 616), ist die am 21. Mai 2025 um 20:20:45 Uhr vom Vertreter des Nebenklägers auf dessen Bitte erneut eingelegte Revision unzulässig.
- BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18
Zurücknahme und Verzicht (Zurücknahme des Angeklagten nach Einlegung durch den …
e) Die wirksame Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar geworden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357, vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341 und vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615, 616). - BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Prozessuale Handlungsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Rechtsmittelrücknahme
Der Beschuldigte hat damit die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme bestritten, was in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615; vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104). - BGH, 17.07.2019 - 4 StR 85/19
Zurücknahme und Verzicht (deklaratorischer Beschluss bei Zweifeln über wirksame …
Eine möglicherweise nachträglich eingetretene Willensänderung ist bedeutungslos (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615, 616). - AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung
Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist nach ihrem Eingang bei Gericht grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - 2 StR 410/17, BeckRS 2017, 13397; BGH, Urteil vom 21.4.1999 - 5 StR 714/98, NJW 1999, 2449, 2451).
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