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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44246
BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18 (https://dejure.org/2018,44246)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2018 - 2 StR 421/18 (https://dejure.org/2018,44246)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 2 StR 421/18 (https://dejure.org/2018,44246)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB
    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: nicht bei allgemeinen schuldrechtlichen Verpflichtungen; Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Anzahlungsverpflichtung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Untreue: Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 Abs 1 StGB
    Untreue: Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht

  • IWW

    § 266 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht aus der Forderung und Entgegennahme einer Anzahlung für die verbindliche Bestellung eines Wohnmobilkäufers; Unterlassene Trennung der Anzahlung eines Wohnmobils von anderen Firmengeldern; Wille zur Rückzahlung der Anzahlung an ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht aus der Forderung und Entgegennahme einer Anzahlung für die verbindliche Bestellung eines Wohnmobilkäufers; Unterlassene Trennung der Anzahlung eines Wohnmobils von anderen Firmengeldern; Wille zur Rückzahlung der Anzahlung an ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 748 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter gegenüber dem (potentiell) Geschädigten eine inhaltlich besonders herausgehobene, nicht nur beiläufige Pflicht zur Wahrnehmung von dessen Vermögensinteressen innehat, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, hinausgeht (st. Rspr.; vgl. Senat…, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16, juris 1 2 3 Rn. 49 ff. mwN; BGH…, Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 54; Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48, 62 f.; Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f. jew. mwN).
  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse …

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter gegenüber dem (potentiell) Geschädigten eine inhaltlich besonders herausgehobene, nicht nur beiläufige Pflicht zur Wahrnehmung von dessen Vermögensinteressen innehat, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, hinausgeht (st. Rspr.; vgl. Senat…, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16, juris 1 2 3 Rn. 49 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 54; Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48, 62 f.; Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f. jew. mwN).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter gegenüber dem (potentiell) Geschädigten eine inhaltlich besonders herausgehobene, nicht nur beiläufige Pflicht zur Wahrnehmung von dessen Vermögensinteressen innehat, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, hinausgeht (st. Rspr.; vgl. Senat…, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16, juris 1 2 3 Rn. 49 ff. mwN; BGH…, Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 54; Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48, 62 f.; Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f. jew. mwN).
  • BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16

    Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom …

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter gegenüber dem (potentiell) Geschädigten eine inhaltlich besonders herausgehobene, nicht nur beiläufige Pflicht zur Wahrnehmung von dessen Vermögensinteressen innehat, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, hinausgeht (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16, juris 1 2 3 Rn. 49 ff. mwN; BGH…, Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 54; Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48, 62 f.; Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f. jew. mwN).
  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17

    Deliktshaftung: Schutzgesetzeigenschaft des Straftatbestands der Untreue; …

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Dies gilt auch dann, wenn sich hieraus Rücksicht- oder Sorgfaltspflichten ergeben (BGH, Urteil vom 24. April 2018 - VI ZR 250/17, juris Rn. 15).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13

    Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot, …

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Die Rechtsprechung, nach der sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, der Untreue strafbar macht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, juris Rn. 7 mwN), ist, da dort die Pflicht zur Zuführung auf ein Anderkonto aus dem Anwaltsvertrag und der damit einhergehenden Pflicht die Vermögensinteressen des Mandanten wahrzunehmen hergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 3), mit dem hier festgestellten Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Anzahlungsverpflichtung nicht vergleichbar.
  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt …

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Die Rechtsprechung, nach der sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, der Untreue strafbar macht (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, juris Rn. 7 mwN), ist, da dort die Pflicht zur Zuführung auf ein Anderkonto aus dem Anwaltsvertrag und der damit einhergehenden Pflicht die Vermögensinteressen des Mandanten wahrzunehmen hergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 3), mit dem hier festgestellten Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Anzahlungsverpflichtung nicht vergleichbar.
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86

    Untreue - Eigentumsvorbehalt - Kaufvertrag - Recht zum Weiterverkauf - …

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Kaufverträge begründen, wenn sie nicht aufgrund einer - hier nicht festgestellten - besonderen Vertragsgestaltung zugleich Elemente der Geschäftsbesorgung enthalten, keine Treuepflichten im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 626/86, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 6;… Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 480/88, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11;… Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 266 Rn. 26).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88

    Verkauf und Abtretung von Forderungen an die Bank aus Factoringvertrag - Einlösen …

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18
    Kaufverträge begründen, wenn sie nicht aufgrund einer - hier nicht festgestellten - besonderen Vertragsgestaltung zugleich Elemente der Geschäftsbesorgung enthalten, keine Treuepflichten im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 626/86, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 6; Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 480/88, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11;… Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 266 Rn. 26).
  • BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22

    Betrug (Vermögensverfügung: Unmittelbarkeit, Blankovollmacht, Hingabe …

    Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen eines Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über den bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 ? 2 StR 421/18 Rn. 3;… Beschluss vom 26. März 2018 - 4 StR 408/17 Rn. 28;… Beschluss vom 16. August 2016 ? 4 StR 163/16 Rn. 9 mwN).

    Da dem Angeklagten F. als von den Geschädigten beauftragter und bevollmächtigter Rechtsanwalt eine eigene Vermögensbetreuungspflicht oblag (vgl. zur Untreue durch einen Rechtsanwalt BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 ? 1 StR 587/14, NStZ 2015, 517; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 ? 2 StR 421/18), ist er ? anders als das Landgericht im Fall II.8 der Urteilsgründe angenommen hat ? nicht nur als Gehilfe, sondern als Täter anzusehen.

  • BGH, 12.06.2025 - 6 StR 233/24

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Treuhänders einer GmbH, …

    Damit besaß sie eine inhaltlich herausgehobene - nicht nur beiläufige - (Haupt-)Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen eines Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über den bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2018 - 2 StR 421/18, Rn. 3;… vom 26. März 2018 - 4 StR 408/17, Rn. 28;… vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, Rn. 9 mwN).
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