Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1986 - 2 StR 421/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit bei zielgerichtetem Vorgehen - Planvolles und überlegtes Handeln als Indiz für eine uneingeschränkte Steuerungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85
Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall …
Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 421/86
Die Strafzumessungsgründe des Urteils müssen erkennen lassen, daß sich der Tatrichter dieser Folgen bewußt gewesen ist und sie bedacht hat (ständige Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85 = Strafverteidiger 1985, 454; Beschl. v. 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 = Strafverteidiger 1982, 419). - BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters …
Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 421/86
Die Strafzumessungsgründe des Urteils müssen erkennen lassen, daß sich der Tatrichter dieser Folgen bewußt gewesen ist und sie bedacht hat (ständige Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85 = Strafverteidiger 1985, 454; Beschl. v. 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 = Strafverteidiger 1982, 419). - BGH, 13.01.1981 - 1 StR 763/80
Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falles der räuberischen …
Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 421/86
Auch verminderte Steuerungsfähigkeit kann - allein oder in Verbindung mit anderen zu Gunsten eines Angeklagten sprechenden Umständen - zur Annahme des milderen Strafrahmens führen (vgl. z.B. BGH Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 = Strafverteidiger 1981, 180).
- BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86
Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den …
So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StV 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 -, vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -, vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 -, und Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 421/86 -).Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht erkennen, ob dies geschehen ist (vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 421/86 -).
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