Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StGB § 20; ; StGB § 21
- Wolters Kluwer
Entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen; Offensichtliche Aussichtslosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 259
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag …
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98
Dabei kann offenbleiben, ob die Rüge hinlänglich ausgeführt ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) und ob das Landgericht zu Recht davon ausgegangen ist, es handele sich nicht um einen Beweis-, sondern einen Beweisermittlungsantrag (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 6 m. Anm. Widmaier NStZ 1994, 248 f.; BGH NStZ 1995, 246), denn der Zeuge war unerreichbar (§ 244 Abs. 3 StPO). - BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98
Dies ist dann der Fall, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13). - BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen für das Gericht - …
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98
Dies ist dann der Fall, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13). - BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94
Beweisantrag - Zeugenvernehmung - Individualisierung - Adresse
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98
Dabei kann offenbleiben, ob die Rüge hinlänglich ausgeführt ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) und ob das Landgericht zu Recht davon ausgegangen ist, es handele sich nicht um einen Beweis-, sondern einen Beweisermittlungsantrag (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 6 m. Anm. Widmaier NStZ 1994, 248 f.; BGH NStZ 1995, 246), denn der Zeuge war unerreichbar (§ 244 Abs. 3 StPO).
- BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Solche Unerreichbarkeit liegt vor, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (…BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 425/98 -). - KG, 08.06.2004 - 1 Ss 23/04
Strafverfahren: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Zeuge, nur dann gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO als unerreichbares Beweismittel anzusehen, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH NStZ-RR 1999, 259).
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