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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25381
BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19 (https://dejure.org/2020,25381)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2020 - 2 StR 428/19 (https://dejure.org/2020,25381)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 2 StR 428/19 (https://dejure.org/2020,25381)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Risiko eines ausbleibenden Behandlungserfolgs)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Risiko eines ausbleibenden Behandlungserfolgs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Tatrichterliche Anordnung der Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Notwendige Abwägung aller prognoserelevanter Faktoren bei der Erfolgsaussichtprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 BtMG, § 64 S 2 StGB, § 267 StPO
    Tatrichterliche Anordnung der Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Notwendige Abwägung aller prognoserelevanter Faktoren bei der Erfolgsaussichtprüfung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 35 BtMG, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe; Begründung einer konkreten Erfolgsaussicht einer angeordneten Maßregel; Ungeeignetheit einer Substitutionsbehandlung zum Drogenentzug

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe; Begründung einer konkreten Erfolgsaussicht einer angeordneten Maßregel; Ungeeignetheit einer Substitutionsbehandlung zum Drogenentzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2
    Anforderungen an die Anordnung über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe; Begründung einer konkreten Erfolgsaussicht einer angeordneten Maßregel; Ungeeignetheit einer Substitutionsbehandlung zum Drogenentzug

  • datenbank.nwb.de

    Tatrichterliche Anordnung der Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Notwendige Abwägung aller prognoserelevanter Faktoren bei der Erfolgsaussichtprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.2019 - 2 StR 518/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht)

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19
    Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, ist allein die Erklärung des Angeklagten, ihm sei klar geworden, dass er bei einer Therapie nicht dauerhaft substituiert werde und dass eine Therapie im Rahmen des § 64 StGB eine Chance für ihn sei, dauerhaft an seinem Leben etwas zu ändern, so dass er auf jeden Fall eine Therapiemaßnahme im Rahmen des § 64 StGB versuchen wolle (UA S. 101), nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 Satz 2 StGB zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).

    Die danach erforderliche Abwägung kann nicht durch den bloßen Hinweis der Strafkammer auf die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen ersetzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).'.

  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 38/17

    Unzureichende Auseinandersetzung mit der Erfolgsprognose beim Absehen von der …

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19
    Wenngleich nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, zugleich bedeutet, dass es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284), hätte es hier, insbesondere im Hinblick auf die in der Vergangenheit gescheiterten Therapien, der eingehenden Darlegung der für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (st. Rspr.;… vgl. Senat, aaO).
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 111/11

    Konsequenzen auf die Revision wegen der rechtsfehlerfreien Annahme eines …

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19
    Der Senat sieht keinen Anlass zu einer Schuldspruchberichtigung; er ist im Übrigen trotz eines entsprechenden Antrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlussverfahren zu entscheiden, weil es sich insoweit nicht um einen zu Gunsten des Angeklagten wirkenden Antrag handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11).
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des …

    Dabei wären neben den von ihr erkannten prognosegünstigen Faktoren - Problembewusstsein und Abstinenzmotivation des Angeklagten - auch die prognoseungünstigen Faktoren in Gestalt seiner langjährigen Drogenabhängigkeit und seiner Therapieversuche in die Beurteilung einzubeziehen gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15 -, NStZ 2015, 571, 572; und vom 3. Juni 2020 - 2 StR 428/19 -, NStZ-RR 2020, 338).
  • LG Kassel, 08.03.2021 - 3640 Js 38463/18
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 03.06.2020 (Az. 2 StR 428/19) auf die Revision des Angeklagten "..." unter Verwerfung der weitergehenden Revision das Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 29.05.2019 im Maßregelausspruch und in der Anordnung über den Vollwegvollzug von Freiheitsstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Darüber hinaus hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 2 StR 428/19) auf die Revision der Angeklagten "..." das Urteil der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 29.05.2019, soweit es sie betrifft, im Maßregelausspruch und in der Anordnung über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben und dem Umfang der Aufhebung die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

  • BGH, 29.06.2022 - 6 StR 238/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht: …

    Zweifel, die an diesem Versprechen nagen, hat es dabei ebenso wenig unterschlagen (vgl. zu den Darstellungsanforderungen: BGH, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 StR 428/19, NStZ-RR 2020, 338).

    Das Scheitern des Angeklagten in den vormaligen Unterbringungen, mit dem sich die Urteilsgründe im Übrigen auseinandersetzen, vermag für sich betrachtet die Erfolgsaussicht eines neuerlichen Anlaufs nicht auszuschließen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 13, vom 3. Juni 2020 - 2 StR 428/19, NStZ-RR 2020, 338).

  • OLG Braunschweig, 02.09.2024 - 1 ORs 24/24

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Der Senat verkennt nicht, dass auch die von der Kammer festgestellten - wenngleich nicht im Rahmen der Gesamtwürdigung zur Erfolgsaussicht einer Unterbringung nach § 64 StGB erörterten - Umstände, dass der Angeklagte vielfach vorbestraft und seit vielen Jahren hartdrogenabhängig ist sowie schon 30 Entgiftungen und 4 stationäre Therapien erfolglos absolviert hat, grundsätzlich gegen eine begründete Erwartung eines Behandlungserfolges sprechen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015, 4 StR 92/15, juris, Rn. 15; vom 3. Juni 2020, 2 StR 428/19, juris, Rn. 4).
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