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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7920
BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06 (https://dejure.org/2006,7920)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2006 - 2 StR 429/06 (https://dejure.org/2006,7920)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2006 - 2 StR 429/06 (https://dejure.org/2006,7920)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 302 StPO
    Rechtsmittelverzicht durch Verteidiger (Ermächtigung des Angeklagten; anwaltliche Versicherung des Verteidigers)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels; Ermächtigung des Rechtsanwaltes zur Verzichtserklärung; Zulässigkeit einer Revision; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2
    Form und Nachweis der Ermächtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06
    Rn. 5 Ein Fall, in dem ausnahmsweise die Unwirksamkeit des von dem hierzu ermächtigten Verteidiger erklärten Verzichts des Rechtsmittels angenommen werden könnte (BGHSt 45, 51, 53;… Ruß in KK StPO, 5. Auflage § 302 Rdn. 13 und 15) liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme …

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06
    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94

    Verlust des Rechtsmittels - Rücknahme - Verteidiger

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06
    Anhaltspunkte für eine unzulässige Willensbeeinflussung des Angeklagten, die ausnahmsweise zur Unwirksamkeit der Verzichtserklärung führen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8).".
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06
    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211).
  • BVerfG, 15.07.2026 - 2 BvR 1351/23

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der …

    Dasselbe gilt − über den Wortlaut hinaus − für den Verzicht auf Rechtsmittel (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - 2 StR 429/06 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

    Eine bestimmte Form hierfür schreibt das Gesetz nicht vor, die Ermächtigung kann daher nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum auch mündlich oder fernmündlich erteilt werden (BVerfG vom 25.5.1992 = NJW 1993, 456; BGH vom 15.11.2006 = NStZ-RR 2007, 151;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, RdNr. 32 zu § 302;… Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1997 ff., RdNr. 67 zu § 302).
  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch …

    Die Norm gilt für die Zurücknahme eines bereits erhobenen Rechtsmittels sowie, über den Wortlaut hinaus, erst recht für den Rechtsmittelverzicht (…Jesse in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 302 Rn. 87; BGH, Beschluss v. 15. November 2006, 2 StR 429/06, NStZ-RR 2007, 151).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13

    Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen …

    Ein solcher Widerruf ist dem Angeklagten grundsätzlich jederzeit und unabhängig von dem Fortbestehen des Mandatsverhältnisses gestattet (BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - 2 StR 429/06, NStZ-RR 2007, 151;… Cirener in Graf, StPO, 2. Aufl., 2012, § 302 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 442/08

    Rücknahme der Revision (mündliche Ermächtigung des Verteidigers durch den …

    Für die Ermächtigung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben, so dass sie auch mündlich erteilt werden kann (vgl. BGH NStZ 2005, 583; NStZ-RR 2007, 151).
  • VerfGH Bayern, 27.10.2011 - 138-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen zur …

    Eine bestimmte Form hierfür schreibt das Gesetz nicht vor, die Ermächtigung kann daher nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum auch mündlich oder fernmündlich erteilt werden (vgl. BVerfG vom 25.5.1992 = NJW 1993, 456; BGH vom 15.11.2006 = NStZ-RR 2007, 151;… Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1997 ff., RdNr. 67 zu § 302;… Paul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 22 zu § 302;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, RdNr. 32 zu § 302).
  • LG Saarbrücken, 02.12.2019 - 8 Qs 71/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Ermächtigung des …

    Rn. 22 Ebenso wie für die Zurücknahme bedarf die Verteidigerin - über den Wortlaut des § 302 Abs. 2 StPO hinaus - auch für den Verzicht einer ausdrücklichen Ermächtigung (BGH, NStZ-RR 2007, 151;… Allgayer in Münchener Kommentar zur StPO, § 302 Rn. 40 m.w.N.).
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