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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8606
BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75 (https://dejure.org/1975,8606)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1975 - 2 StR 432/75 (https://dejure.org/1975,8606)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 (https://dejure.org/1975,8606)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung einer besonderen Konfliktlage und der einmaligen Begehung von Straftaten für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75
    Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).

    Zwar können besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten das Gewicht der Tat wesentlich mitgeprägt haben und daher auch als "Umstände in der Tat" anzusehen sein (BGHSt 24, 360, 363 m.w. Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines …

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75
    Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).

    Zwar können besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten das Gewicht der Tat wesentlich mitgeprägt haben und daher auch als "Umstände in der Tat" anzusehen sein (BGHSt 24, 360, 363 m.w. Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75
    Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe - …

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75
    Bei einer Gesamtstrafe muß sich die Gesamtwürdigung unter dem Gesichtspunkt dieser Vorschriften grundsätzlich mit den einzelnen, von der Gesamtstrafe erfaßten Taten mindestens dann auseinandersetzen, wenn eine Einzelfreiheitsstrafe ein Jahr übersteigt (BGHSt 25, 142).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75
    Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).
  • BGH, 06.08.1975 - 2 StR 256/75

    Bewertung der Umstände in der Persönlichkeit des Täters und der Tat bei einer …

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75
    Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    In anderen Entscheidungen heißt es, daß "mindestens" oder "jedenfalls" alle Taten besondere Umstände aufweisen müssen, für die Einzelfreiheitsstrafen von mehr als einem Jahr verhängt worden sind (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75, vom 29. April 1976 - 4 StR 137/76 = NJW 1976, 1413; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 488/76 = VRS 52, 115).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …

    Für diese Aussetzung kommen aber nur "außergewöhnliche Fälle" in Betracht, "die trotz ihres hohen Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und der in der Täterpersönlichkeit liegenden außerordentlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann" (BGH-Entscheidungen BGHSt 24, 3; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62; Urt. v. 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).

    Ist die maßgebende Freiheitsstrafe eine Gesamtstrafe, so sind bei der Untersuchung, ob besondere Umstände "in der Tat" gegeben sind, jedenfalls alle diejenigen Straftaten heranzuziehen, für welche Einzelstrafen von mehr als einem Jahr verhängt worden sind (BGHSt 25, 142; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).

  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Günstige Sozialprognose und …

    Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen allerdings keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; vgl. auch BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75).

    Wenn auch die Anwendung der Vorschrift nicht auf einmaliges Versagen beschränkt ist (BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75), so hätte die Strafkammer doch in Betracht ziehen müssen, daß der Angeklagte vom Frühjahr 1973 bis zum Frühjahr 1975 viermal Prüfungsaufgaben an eine große Anzahl von Schülern überließ, also innerhalb eines langen Zeitraums gesetzwidrig handelte.

  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78

    Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und …

    § 21 Abs. 2 JGG ist aber ebenso wie § 56 Abs. 2 StGB nicht nur bei einmaligem Versagen anwendbar (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 - und vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77).
  • BGH, 15.06.1977 - 2 StR 217/77

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafbarkeit wegen Raubes

    Zu fordern ist eine Situation, die zwar nicht notwendig eine "Konfliktslage" sein muß, die aber an sie heranreicht oder ihr vergleichbar ist und "Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt" (BGH Urteile vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75 und vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75).
  • BGH, 09.11.1976 - 5 StR 620/76

    Einmalige, an Rechtfertigungsgründen oder Schuldausschliessungsgründen …

    Das Bestehen einer einmaligen, an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichenden Konfliktslage ist nicht der einzige Anwendungsfall des § 23 Abs. 2 StGB a.F. (§ 56 Abs. 2 StGB) (Senatsurteil vom 23.9.1975 - 5 StR 424/75 - BGH Urteile vom 25.2.1975 - 1 StR 706/74 - und vom 22.10.1975 - 2 StR 432/75 -).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 488/76

    Anforderungen an die Bewilligung einer Strafaussetzung bei Gesamtfreiheitsstrafe …

    Ist die hinsichtlich ihrer Höhe gemäß § 56 Abs. 2 StGB maßgebende Freiheitsstrafe eine Gesamtstrafe, so sind bei der Untersuchung, ob besondere Umstände "in der Tat" gegeben sind, jedenfalls alle diejenigen Straftaten heranzuziehen, für welche Einzelstrafen von mehr als einem Jahr verhängt worden sind (BGHSt 25, 142; BGH Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 - und vom 29. April 1976 - 4 StR 137/76 - = NJW 1976, 1413).
  • BGH, 31.03.1976 - 2 StR 789/75

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Zwar setzt die genannte Vorschrift nicht notwendig eine "Konfliktslage" voraus (BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 -), wohl aber eine Ausnahmesituation, die an eine Konfliktslage heranreicht oder ihr vergleichbar ist und "Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt" (BGH Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 676/73 - vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75 - und vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Untreue

    Es müssen die einzelnen von der Gesamtstrafe erfaßten Taten in Betracht gezogen werden; nur solche Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 und vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77).
  • BGH, 12.05.1976 - 2 StR 7/76

    Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zur …

    Es wird also eine Situation vorausgesetzt, die zwar nicht notwendig eine "Konfliktslage" sein muß, die aber an eine solche heranreicht oder ihr vergleichbar ist und "Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahe kommt" (BGH, Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 676/73 - vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75 - und vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).
  • BGH, 04.06.1976 - 2 StR 188/76

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) …

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