Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2006 - 2 StR 433/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 53 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 55; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Bildung einer Gesamtstrafe bzw. zur Prüfung eines Härteausgleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2 § 54 Abs. 1
Härteausgleich für nicht eingezogene Geldstrafe bei verhängter Freiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Mitteilung des Vollstreckungsstandes …
Sollte die Strafe vollstreckt sein, wäre vom Tatrichter die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wurde (Senat, Urteil vom 02.05.1990 - 3 StR 59/89 = NStZ 1990, 436; BGH Beschluss vom 22.11.2006 - 2 StR 433/06). - BGH, 01.12.2009 - 3 StR 478/09
Gesamtstrafenbildung; Härteausgleich
Sollte die Strafe vollstreckt sein, wäre vom Tatrichter die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wurde (Senat, Urteil vom 02.05.1990 - 3 StR 59/89 = NStZ 1990, 436; BGH, Beschluss vom 22.11.2006 - 2 StR 433/06).
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