Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2023 - 2 StR 436/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: Bewährungsabbruch, Laufen der Bewährungszeit im Tatzeitpunkt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Auswirkung der strafschärfenden Berücksichtigung eines Bewährungsbruchs auf die Zumessung der Einzelstrafe und den Ausspruch über die Gesamtstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Auswirkung der strafschärfenden Berücksichtigung eines Bewährungsbruchs auf die Zumessung der Einzelstrafe und den Ausspruch über die Gesamtstrafe - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Limburg, 15.08.2022 - 5 KLs 4 Js 6029/22
- BGH, 14.03.2023 - 2 StR 436/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16
Fehlende Darstellung der bei der Überzeugungsbildung zu Grunde liegenden …
Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 2 StR 436/22
Sollte die Angeklagte die Tat nach Ablauf der Bewährungszeit begangen haben, erwiese sich die strafschärfende Berücksichtigung eines Bewährungsbruchs als rechtsfehlerhaft (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 304/21, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 329/16, juris Rn. 10, jeweils mwN). - BGH, 26.10.2021 - 2 StR 304/21
Strafzumessung (strafbeschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung während …
Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 2 StR 436/22
Sollte die Angeklagte die Tat nach Ablauf der Bewährungszeit begangen haben, erwiese sich die strafschärfende Berücksichtigung eines Bewährungsbruchs als rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 304/21, juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 329/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
- BGH, 05.12.2023 - 2 StR 446/23
Strafzumessung (Wegfall eines Strafschärfungsgrundes: gleich hohe Strafe, …
Auf die Revision der Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 14. März 2023 (2 StR 436/22) das Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II. 2. der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben, weil das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafe von vier Jahren und drei Monaten zu Lasten der Angeklagten gewertet habe, dass sie zur Tatzeit unter laufender Bewährung gestanden habe, was den Feststellungen indes nicht ohne Weiteres zu entnehmen war.
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