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| BGH, 16.02.1983 - 2 StR 436/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten - Zunahme der Passvergehen von Ausländern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 195
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.07.1972 - 2 StR 330/72
Betäubungsmittelgesetz - Inländer - Ausländer - Strafzumessung - Mißbrauch des …
Auszug aus BGH, 16.02.1983 - 2 StR 436/82
Es kann dahingestellt bleiben, ob gegen diese Strafzumessungserwägung Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 3 GG bestehen (vgl. u.a. BGH NJW 1972, 2191).
- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103). - BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84
Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer …
Das trifft aber allein in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGHSt 6, 125, 127 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54] ; Beschluß vom 11. August 1982 - 2 StR 790/81 - Beschluß vom 16. Februar 1983 - 2 StR 436/82 -). - BGH, 14.05.1986 - 2 StR 156/86
Strafschärfende Bewertung aufgrund des generalpräventiven Gedankens - …
Nur unter solchen Voraussetzungen ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten, um potentielle andere Täter abzuschrekken, eine Strafschärfung gegenüber einem Angeklagten über das hinaus, was sonst als angemessen erachtet worden wäre, zulässig (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH Strafverteidiger 1983, 195, 326 und 501; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83). - BGH, 21.07.1983 - 2 StR 121/83
Strafschärfung auf Grund des Grundsatzes der Generalprävention - Berücksichtigung …
Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH NStZ 1982, 463; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 436/82). - BGH, 14.05.1986 - 2 StR 157/86
Erregung erheblichen öffentlichen Aufsehens als Strafschärfungsgrund
Nur unter solchen Voraussetzungen ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten, um potentielle andere Täter abzuschrecken, eine Strafschärfung gegenüber einem Angeklagten über das hinaus, was sonst als angemessen erachtet würde, zulässig (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH Strafverteidiger 1983, 195, 326 und 501; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
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