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| BGH, 03.10.1980 - 2 StR 437/80 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62
Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …
Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 2 StR 437/80
Im Falle Thea D. stellt das Urteil fest, daß die sexuellen Kontakte des Angeklagten mit diesem Mädchen 1973 oder 1974 einsetzten und etwa ein Jahr lang andauerten; hier ist - ausgehend von der dem Angeklagten günstigeren Möglichkeit ( BGHSt 18, 274 ) - der 1. Januar 1974 als Beginn der Verjährung anzusehen. - BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 2 StR 437/80
Damit ist insoweit ein Fall der gleichartigen Tateinheit (§ 52 StGB) gegeben, durch den die jeweils zum Nachteil der einzelnen Mädchen begangenen, in sich fortgesetzten Handlungen insgesamt zur Tateinheit verbunden werden ( BGHSt 6, 81, 82; BGH, Beschluß vom 23. Juli 1980 - 2 StR 360/80 ). - BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75
Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser …
Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 2 StR 437/80
Dieses Ergebnis wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Angeklagte hier tateinheitlich mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 StGB) die Straftatbestände des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) und der Körperverletzung (§ 223 StGB) verwirklicht hat, deren Verfolgung noch nicht verjährt ist; denn auch bei Tateinheit läuft die Verjährungsfrist für jedes der verletzten Strafgesetze nach dessen Grundsätzen (BGH bei Dallinger MDR 1956, 526; BGH bei Dallinger MDR 1976, 15). - BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55
- BGH, 20.11.1980 - 4 StR 504/80
Vorliegen der Voraussetzungen der Tateinheit
Dem steht nicht entgegen, daß es sich hier um die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter handelt (BGHSt 6, 81, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; 18, 66, 69; Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 4 StR 183/79 - und vom 3. Oktober 1980 - 2 StR 437/80). - BGH, 08.07.1982 - 4 StR 342/82
Verhältnis einer natürlichen Handlungseinheit und Tatmehrheit - Rechtliche …
Daß es sich um die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter handelt, steht dem nicht entgegen (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 4 StR 183/79; vom 3. Oktober 1980 - 2 StR 437/80; vom 20. November 1980 - 4 StR 504/80).
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