Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 06.09.1985 - 2 StR 444/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14638
BGH, 06.09.1985 - 2 StR 444/85 (https://dejure.org/1985,14638)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1985 - 2 StR 444/85 (https://dejure.org/1985,14638)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1985 - 2 StR 444/85 (https://dejure.org/1985,14638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,14638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1984 - 3 StR 472/84

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 2 StR 444/85
    Der Senat kann daher ausschließen, daß die gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßende Erwägung (BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1984 - 3 StR 472/84 -, mitgeteilt bei Müller NStZ 1985, 158, 161), der Angeklagte habe "es in der Scheide zum Samenerguß kommen" lassen, "obwohl er sich in keiner Weise dessen versichert hatte, daß die Gefahr einer Empfängnis ausgeschlossen war" (DA S. 30), meßbaren Einfluß auf die Höhe der Strafe genommen hat.
  • BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85

    Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"

    Mitunter wird hier vom regelmäßigen Erscheinungsbild eines Delikts gesprochen und stillschweigend oder auch ausdrücklich auf § 46 Abs. 3 StGB Bezug genommen (BGH NStZ 1985, 215; BGH…, Urt. vom 2. Juli 1986 - 2 StR 97/86 - und Beschl. vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85).
  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der …

    Dann aber war es zulässig, dem Angeklagten hier zugutezuhalten, daß er sich - abweichend vom Normalfall der gewöhnlich vorkommenden Untreuedelikte - durch die Tat nicht persönlich bereichert hat (zur Orientierung der Strafzumessung am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 179; BGH NStZ 1985, 215 Nr. 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83;Beschluß vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85;Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 undBeschluß vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht