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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19157
BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07 (https://dejure.org/2007,19157)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2007 - 2 StR 446/07 (https://dejure.org/2007,19157)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 (https://dejure.org/2007,19157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07
    Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 27. September 2007 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06

    Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der …

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07
    Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 27. September 2007 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07
    Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 27. September 2007 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 423/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 15. Oktober 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 und vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07; BVerfG StraFo 2007, 463).
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