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| BGH, 23.09.1992 - 2 StR 447/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablauf der zwingend vorgeschriebenen Frist für die Fertigstellung eines Urteils - Bestehen des absoluten Revisionsgrundes des § 338 Nr. 7 Strafprozessordnung (StPO)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 2 StR 447/92
Der Senat hat die Sache an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, da sich das Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet (vgl. BGHSt 35, 267). - BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88
Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 2 StR 447/92
Diese Frist beträgt bei der festgestellten Dauer der Hauptverhandlung neun Wochen (vgl. BGHSt 35, 259) und war am 5. Juni 1992, als das Urteil zu den Akten gelangte, daher verstrichen. - BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89
Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 338 Nr. 7 Strafprozessrecht (StPO) …
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 2 StR 447/92
Daß der Einhaltung der gesetzlichen Frist ein unabwendbarer Umstand (§ 275 Abs. 1 Satz 4 StPO) entgegengestanden hätte, ist nicht erkennbar (vgl. auch BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3; BGH, Beschl. v. 9. August 1989 - 3 StR 151/89). - BGH, 09.08.1989 - 3 StR 151/89
Unzureichende Erörterung eines vertypten Milderungsgrundes
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 2 StR 447/92
Daß der Einhaltung der gesetzlichen Frist ein unabwendbarer Umstand (§ 275 Abs. 1 Satz 4 StPO) entgegengestanden hätte, ist nicht erkennbar (…vgl. auch BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3; BGH, Beschl. v. 9. August 1989 - 3 StR 151/89).
- BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94
Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist - …
Diese Frist beträgt bei der festgestellten Dauer der Hauptverhandlung neun Wochen (vgl. BGHSt 35, 259; Beschl. des Senatsvom 23. September 1992 - 2 StR 447/92) und war am 8. Oktober 1993, als das Urteil zu den Akten gelangte, verstrichen (Ablauf der Frist: 4. Oktober 1993).
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