Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2024 - 2 StR 453/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 4 StPO
Fehlender Schuldspruch (zweiter Rechtsgang) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Fehlende Grundlage für die zugemessenen Einzelstrafen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges …
Auszug aus BGH, 21.11.2024 - 2 StR 453/24
Rn. 2 Der Senat hat das Urteil durch Beschluss vom 20. Dezember 2022 (2 StR 341/22, NStZ 2024, 41 f.) aufgehoben betreffend S. N. in den Fällen 2 a), 3 a), 5 a) und 10 a) der Urteilsgründe, betreffend M. N. in den Fällen 2 a), 10 a) und 11 der Urteilsgründe sowie den Aussprüchen zu den beiden Gesamtstrafen.Rn. 4 "Der Angeklagte S. N. ist mit Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21. März 2022 (10 KLs 1300 Js 89440/19) in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2022 (2 StR 341/22) schuldig der banden- und gewerbsmäßigen Hehlerei und des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen sowie der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung in fünf Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßiger Hehlerei und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßigen Betrugs." Es hat diesen Angeklagten neuerlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Rn. 5 "Der Angeklagte M. N. ist mit Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21. März 2022 (10 KLs 1300 Js 89440/19) in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2022 (2 StR 341/22) schuldig der banden- und gewerbsmäßigen Hehlerei in zwei Fällen sowie der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung in sieben Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßigen Betrugs." Es hat diesen Angeklagten wiederum zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt; eine rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts enthalten die Urteilsgründe bei beiden Angeklagten nicht.
- BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16
Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der …
Auszug aus BGH, 21.11.2024 - 2 StR 453/24
Somit fehlt es an einer Grundlage für die zugemessenen Einzelstrafen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 215/14, Rn. 2, und vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16, NStZ-RR 2017, 212; OLG Bamberg, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14). - OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14
Gespaltene Zurückverweisung an alten und neuen Tatrichter durch Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 21.11.2024 - 2 StR 453/24
Somit fehlt es an einer Grundlage für die zugemessenen Einzelstrafen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 215/14, Rn. 2, und vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16, NStZ-RR 2017, 212; OLG Bamberg, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14). - BGH, 08.02.2023 - 2 StR 344/22
Berichtigung der Urteilsformel (offensichtliches Schreib- bzw. …
Auszug aus BGH, 21.11.2024 - 2 StR 453/24
Es handelt sich nicht lediglich um ein offensichtliches Verkündungs- bzw. Fassungsversehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 344/22, NStZ-RR 2023, 149, 150). - BGH, 15.10.2014 - 2 StR 215/14
Fehlen der Grundlage für eine verhängte Einzelstrafe wegen Körperverletzung
Auszug aus BGH, 21.11.2024 - 2 StR 453/24
Somit fehlt es an einer Grundlage für die zugemessenen Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 215/14, Rn. 2, und vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16, NStZ-RR 2017, 212; OLG Bamberg, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14).
- BGH, 25.09.2025 - 6 StR 265/25
Keine Tateinheit bei mehrfacher Ausübung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …
Weil sie dies unterlassen hat, sind die bislang nicht abgeurteilten Taten beim Landgericht anhängig geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2001 - 2 StR 7/01; vom 21. November 2024 - 2 StR 453/24, Rn. 13).
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