Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör - Zulässigkeit der Verlesung eines Briefes in der Hauptverhandlung, der Gegenstand des Haftbefehls war - Vorliegen der inneren Tatseite der Hehlerei, wenn durch den Verkauf der übliche Geschäftspreis erzielt wird
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
Zulässigkeit der Heranziehung als erwiesen angesehener Vorgänge zur Begründung …
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Wie die - insoweit im Revisionsrechtszug zulässige (BGHSt 22, 26, 28) - Nachprüfung ergeben hat, hat der Mitangeklagte W. die Angaben über frühere gleichgelagerte Fälle, auf die sich das Urteil in zulässiger Weise stützt (Senatsurteil vom heutigen Tag - 2 StR 636/75 -), in der Sitzung vom 11. November 1974 gemacht (Protokollband Bl. 42).Auch im übrigen hat die Nachprüfung des angefochtenen Urteils einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht ergeben (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 2 StR 636/75 -).
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Der Senat hält an der vom Bundesgerichtshof zu § 259 StGB aF vertretenen Auffassung (Urteile vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 -, 27. März 1958 - 4 StR 5/58 - und vom 11. Dezember 1960 - 4 StR 387/60 -) fest, daß der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, in der zum inneren Tatbestand der Hehlerei gehörenden Absicht handelt. - BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66
Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Soweit die Revision einen Verstoß gegen § 261 StPO geltend macht, beachtet sie nicht, daß das Urteil, nicht die Sitzungsniederschrift, darüber Aufschluß gibt, was Gegenstand der Hauptverhandlung war (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 -, bei Dallinger MDR 1973, 554, 557).
- BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Soweit die Revision einen Verstoß gegen § 261 StPO geltend macht, beachtet sie nicht, daß das Urteil, nicht die Sitzungsniederschrift, darüber Aufschluß gibt, was Gegenstand der Hauptverhandlung war (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 -, bei Dallinger MDR 1973, 554, 557). - BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67
Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Wie die - insoweit im Revisionsrechtszug zulässige (BGHSt 22, 26, 28) - Nachprüfung ergeben hat, hat der Mitangeklagte W. die Angaben über frühere gleichgelagerte Fälle, auf die sich das Urteil in zulässiger Weise stützt (Senatsurteil vom heutigen Tag - 2 StR 636/75 -), in der Sitzung vom 11. November 1974 gemacht (Protokollband Bl. 42). - BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen …
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Soweit die Revision einen Verstoß gegen § 261 StPO geltend macht, beachtet sie nicht, daß das Urteil, nicht die Sitzungsniederschrift, darüber Aufschluß gibt, was Gegenstand der Hauptverhandlung war (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 -, bei Dallinger MDR 1973, 554, 557). - BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Der Senat hält an der vom Bundesgerichtshof zu § 259 StGB aF vertretenen Auffassung (Urteile vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 -, 27. März 1958 - 4 StR 5/58 - und vom 11. Dezember 1960 - 4 StR 387/60 -) fest, daß der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, in der zum inneren Tatbestand der Hehlerei gehörenden Absicht handelt. - BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Der Senat hält an der vom Bundesgerichtshof zu § 259 StGB aF vertretenen Auffassung (Urteile vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 -, 27. März 1958 - 4 StR 5/58 - und vom 11. Dezember 1960 - 4 StR 387/60 -) fest, daß der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, in der zum inneren Tatbestand der Hehlerei gehörenden Absicht handelt. - BGH, 19.12.1972 - 1 StR 564/72
Strafbarkeit wegen zweier Vergehen der Abgabenhehlerei, je in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Soweit die Revision einen Verstoß gegen § 261 StPO geltend macht, beachtet sie nicht, daß das Urteil, nicht die Sitzungsniederschrift, darüber Aufschluß gibt, was Gegenstand der Hauptverhandlung war (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 -, bei Dallinger MDR 1973, 554, 557).
- BGH, 05.11.1980 - 2 StR 488/80 Die Beweiskraft des Protokolls gilt nicht für die Erklärungen des Angeklagten zur Sache (…Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 274 Rdn. 12); die Revision beachtet insoweit nicht, daß das Urteil, nicht die Sitzungsniederschrift darüber Aufschluß gibt, was Gegenstand der Hauptverhandlung war ( BGHSt 21, 149, 151; BGH bei Dallinger, MDR 1973, 554, 557 [BGH 13.03.1973 - 1 StR 657/72]; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 2 StR 455/75 ).
- BGH, 31.01.1978 - 5 StR 533/77
Voraussetzungen für Hehlerei - Frage einer Vorteilsabsicht beim Ankauf von …
An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nach der Änderung des § 259 StGB durch das EGStGB festgehalten, weil es bei einem Geschäftsgewinn stets um einen Vermögensvorteil geht, auf den es der Hehlereitatbestand in der seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung mit dem Merkmal "um sich oder einen Dritten zu bereichern" abstellt (2 StR 455/75 und 2 StR 636/75, beide vom 03.12.1975).
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