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| BGH, 12.09.1986 - 2 StR 455/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtbelehrung der Ehefrau eines Angeklagten über ihr Eidesverweigerungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 84
- StV 1987, 2
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff …
Auszug aus BGH, 12.09.1986 - 2 StR 455/86
Sollte der neu entscheidende Tatrichter die gleichen Feststellungen treffen und wieder zu der Überzeugung gelangen, der Angeklagte sei davon ausgegangen, in der fraglichen Tasche befinde sich Rauschgift, so wird er zur Frage der Abgrenzung von Versuch und Vollendung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln die Entscheidung des Senats vom 18. Juni 1986 - 2 StR 201/86 zu berücksichtigen haben.
- BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
Revisibilität der unterbliebenen Belehrung über ein Eidesverweigerungsrecht …
Das Landgericht hat die Aussage der Nebenklägerin auch nicht nachträglich als uneidliche gewertet (vgl. BGHR StPO § 63 Belehrung, fehlende 1). - BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des …
Die vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidungen (auf die auch in BGH NStZ 1990, 545 - Nr. 3 der Gründe -, ferner in BGH, Beschl. vom 12. September 1986 - 2 StR 455/86 verwiesen wird) verneinen zwar täterschaftliches Handeltreiben in Fällen, in denen der Angeklagte sich an einen anderen Ort begeben hatte, um Rauschgift abzuholen, dies aber vergebens getan hatte,. - BGH, 07.11.2000 - 4 StR 398/00
Belehrung über Eidesverweigerungsrecht; Verstoß gegen § 63 StPO
Es kann daher unter den hier gegebenen Umständen nicht ausgeschlossen werden, daß es die Glaubwürdigkeit der Zeugin C. und damit auch die der Geschädigten anders beurteilt hätte, wenn die Zeugin C. nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (vgl. BGHR StPO § 63 Belehrung, fehlende 1: BGH StV - 1987, 513; 1991, 498). - BGH, 07.05.1991 - 5 StR 172/91
Folgen der unterbliebenen Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht - …
Da die Vereidigung stattgefunden hat, läßt sich nicht ausschließen, daß der Tatrichter die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt hätte, wenn diese nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (BGH StV 1987, 513 f.; BGH NStZ 1987, 84; 1989, 84).
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