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| BGH, 15.09.1995 - 2 StR 456/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abwesenheit des Angeklagten - Zeugenverzicht - Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 108
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 15.09.1995 - 2 StR 456/95
Eine Erstattung der der Angeklagten durch das Rechtsmittel des Nebenklägers entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch deren Revision erfolglos ist (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1, Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 473 Rdn. 11). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 15.09.1995 - 2 StR 456/95
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …
Auszug aus BGH, 15.09.1995 - 2 StR 456/95
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89
Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die …
Auszug aus BGH, 15.09.1995 - 2 StR 456/95
Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3), liegt nicht vor.
- BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
Revisionsrechtliche Auslegung eines nebenklägerischen Revisionsantrages bei …
Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -). - BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
Zulässigkeit einer Revision des Nebenklägers bei Beantragung einer anderen …
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH Beschlüsse vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 , vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 und vom 4. Mai 1995 - 5 StR 66/95).
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