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| BGH, 04.12.1953 - 2 StR 457/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1951 - 1 StR 19/50
Auszug aus BGH, 04.12.1953 - 2 StR 457/53
Bei einem solchen Sachverhalt ist § 357 StPO nicht anzuwenden (vgl. BGH Urt. v. 27. November 1951 1 StR 19/50).
- BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64
Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …
Der 1. und der 2. Strafsenat haben die Erstreckung - mit der schon angeführten Begründung - für unzulässig erachtet (NJW 1952, 274 Nr. 22; JR 1954, 274; Urteil vom 4. Dezember 1953 - 2 StR 457/53 -), Dagegen hat der frühere 3. Strafsenat ständig die Auffassung vertreten, daß § 357 StPO aus Gründen der Gerechtigkeit auf den Fall des § 354 a StPO entsprechend anzuwenden sei (…GA 1955, 247 und zahlreiche unveröffentlichte Entscheidungen).
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