Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2023 - 2 StR 46/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 21 StGB
Beweiswürdigung (Raub: Absicht rechtswidriger Zueignung); verminderte Schuldfähigkeit (Blutalkoholgehalt: gewichtige Indizwirkung, planmäßiges Vorgehen, selbst verantwortete Berauschung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revision wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung hinsichtlich der Feststellung eines gemeinsamen Tatentschlusses bei der Wegnahme von Gegenständen diesbezüglich der Absicht rechtswidriger Zueignung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung hinsichtlich der Feststellung eines gemeinsamen Tatentschlusses bei der Wegnahme von Gegenständen diesbezüglich der Absicht rechtswidriger Zueignung
- rechtsportal.de
Revision wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung hinsichtlich der Feststellung eines gemeinsamen Tatentschlusses bei der Wegnahme von Gegenständen diesbezüglich der Absicht rechtswidriger Zueignung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2022 - 30 KLs 10/21
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2022 - 3330 Js 208685/21
- BGH, 27.09.2023 - 2 StR 46/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 2 StR 46/23
Zwar kommt hier die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB ernsthaft in Betracht, weil eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf eine selbst zu verantwortende Berauschung des Angeklagten zurückzuführen ist (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 263; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 1 StR 488/20, StV 2021, 421). - BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 2 StR 46/23
Die den Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung zu der Frage, ob die Wegnahme der Gegenstände des Geschädigten durch den gesondert Verfolgten auf einem gemeinsamen Tatentschluss mit dem Angeklagten beruhte und der Angeklagte diesbezüglich mit der Absicht rechtswidriger Zueignung handelte, hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. März 2023 - 2 StR 119/22 Rn. 9 mwN) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand. - BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 2 StR 46/23
Jedoch handelt es sich hierbei um eine tatrichterliche Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2021 - 4 StR 30/21, NStZ 2022, 93, 94 mwN), die durch eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht ersetzt werden kann. - BGH, 12.01.2021 - 1 StR 488/20
Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliches Ermessen hinsichtlich einer …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 2 StR 46/23
Zwar kommt hier die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB ernsthaft in Betracht, weil eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf eine selbst zu verantwortende Berauschung des Angeklagten zurückzuführen ist (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 263; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 1 StR 488/20, StV 2021, 421). - BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19
Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK; …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 2 StR 46/23
Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer bei ihrer Beurteilung nicht in den Blick genommen hat, dass dem Blutalkoholgehalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. März 2020 - 3 StR 443/19 mwN).
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23
Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für …
Es obliegt grundsätzlich dem Tatgericht, aufgrund von festgestellten Trinkmengen eine Berechnung des Blutalkoholgehalts im Tatzeitpunkt vorzunehmen, weil dessen Höhe ein gewichtiges Indiz für eine erhebliche alkoholische Aufnahme und damit das Ausmaß der Beeinträchtigung der Schuld darstellt (vgl. nur BGH, Urt. v. 27.09.2023 - 2 StR 46/23 bei juris = BeckRS 2023, 32664; Beschluss vom 20.07.2023 - 2 StR 88/22 bei juris = BeckRS 2023, 24570; 20.06.2023 - 5 StR 58/23 bei juris = BeckRS 2023, 19322; 02.05.2023 - 1 StR 41/23 bei juris = BeckRS 2023, 16447;… BayObLG, Urt. v. 15.01.2021 - 202 StRR 111/20 = DAR 2021, 274 = BeckRS 2021, 1621; Beschluss vom 01.02.2021 - 202 StRR 10/21 bei juris = BeckRS 2021, 1625; 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 58 [2021], 34 = StV 2021, 257 = VerkMitt 2021, Nr. 22 = BeckRS 2020, 35557).
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