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Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1978 - 2 StR 460/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,8596
BGH, 29.08.1978 - 2 StR 460/78 (https://dejure.org/1978,8596)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1978 - 2 StR 460/78 (https://dejure.org/1978,8596)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1978 - 2 StR 460/78 (https://dejure.org/1978,8596)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zur Strafmilderung bei Tatbegehnung unter den Voraussetzungen des Rückfalls

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.1976 - 2 StR 410/76

    Verlesen von Berichten in der Verhandlung - Bericht als Zeugnis bei Bekundung …

    Auszug aus BGH, 29.08.1978 - 2 StR 460/78
    Die Strafkammer hat verkannt, daß eine Strafmilderung nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB auch dann eingreift, wenn die Tat unter den Voraussetzungen des Rückfalls begangen ist (BGH, Urt. vom 6. Oktober 1976 - 2 StR 410/76 - Dreher Rdn. 13 zu § 48 StGB).
  • BGH, 08.10.1980 - 2 StR 114/80

    Erörterung von strafmildernden Umständen beim versuchten Diebstahl

    Dies läßt befürchten, die Strafkammer könnte außer Acht gelassen haben, daß die Strafmilderung nach den §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 auch eingreifen kann, wenn die Tat unter den Voraussetzungen des Rückfalls begangen ist, und daß sich in diesem Fall die Mindeststrafe des § 48 StGB gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB vermindert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30.5.1979 und 29.8.1978, 4 StR 243/78 und 2 StR 460/78).
  • BGH, 28.02.1986 - 2 StR 58/86

    Bemessung der Strafe für die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit …

    Trotz des Rückfalls ist vielmehr § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzuwenden (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 243/78; Beschluß vom 5. September 1984 - 3 StR 364/84; Beschluß vom 29. August 1978 - 2 StR 460/78; BGH StV 1982, 114; 1982, 468; 1983, 327; BGH MDR 1978, 986;… BGH GA 79, 425), so daß das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe im vorliegenden Falle nicht sechs Monate, sondern nur einen Monat beträgt.
  • BGH, 06.05.1980 - 5 StR 231/80

    Aufhebung der Feststellungen über die Gesamtstrafe

    Bei Anwendung des § 49 Abs. 1 StGB beträgt indessen das Mindestmaß der unter den Voraussetzungen des § 48 StGB zu verhängenden Strafe einen Monat und nicht sechs Monate (BGH Beschluß vom 29. August 1978 - 2 StR 460/78 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 986;… Dreher/Tröndle, StGB, 39. Aufl., § 48 Rn. 13).
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