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| BGH, 05.10.1983 - 2 StR 460/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von unerlaubter Einfuhr und unerlaubter Durchfuhr von Betäubungsmitteln - Annahme einer unerlaubten Einfuhr bei Zwischenlandungen im Inland bei Unterbringung der Betäubungsmittel im Reisegepäck
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive …
Auszug aus BGH, 05.10.1983 - 2 StR 460/83
Bei einem Flugreisenden, der das Rauschgift in seinem Reisegepäck untergebracht hat, ist diese Voraussetzung im Falle einer Zwischenlandung im Inland während des Zwischenaufenthalts regelmäßig gegeben, da er das Reisegepäck im allgemeinen auf Verlangen ohne weiteres erhalten kann (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] = BGH NJW 1983, 1985 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]). - BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78
Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …
Auszug aus BGH, 05.10.1983 - 2 StR 460/83
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein entgeltlich handelnder Kurier auch den Tatbestand des Handeltreibens als Täter oder als Gehilfe erfüllt haben kann, verweist der Senat auf die Entscheidungen BGH NJW 1979, 1259; BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 2 StR 282/82.
- BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck
In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (…zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht". - BGH, 16.12.1983 - 3 StR 507/83
Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln …
Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch die Urteile des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 sowie 2 StR 342/83 - und die Beschlüsse dieses Senats vom 26. August 1983 - 2 StR 267/83 -, vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 460/83 - sowie vom 19. Oktober 1983 - 2 StR 588/83).
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