Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2008 - 2 StR 461/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 46 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 103
Wird zitiert von ... (5)
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Rn. 929 Im Fall 169 kommt erschwerend hinzu, dass Gegenstand der Tat gleich fünf Videos sind, von denen das Video VID-20190408-WA0005.mp4 sexuelle Handlungen zeigt, die teils auch mit einem Eindringen in den Körper verbunden (Oralverkehr) verbunden und daher schwerwiegende sexuelle Handlungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2015 - 4 StR 570/14 - BeckRS 2015, 5730; BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 2 StR 461/08 - NStZ-RR 2009, 103).
In zwei der fünf Videos ist an dem Oralverkehr ein Erwachsener beteiligt, sie zeigen daher den besonders schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2015 - 4 StR 570/14 - BeckRS 2015, 5730; BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 2 StR 461/08 - NStZ-RR 2009, 103).
- BVerwG, 15.05.2025 - 2 WD 23.24
Dienstgradherabsetzung wegen Besitzes von 244 kinder- und jugendpornographischen …
Rn. 30 Hingegen muss es als besonders erschwerend gewichtet werden, wenn Bild- oder Videodateien nicht nur wirklichkeitsnahe, also z. B. nachgestellte Szenen, sondern reale Geschehnisse wiedergeben, die schwerste Missbrauchshandlungen zum Gegenstand hatten, die von den betroffenen Kindern tatsächlich erlitten werden mussten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08 - NStZ-RR 2009, 103 …und vom 22. Mai 2023 - 4 StR 124/23 - juris Rn. 4).Diesen Umstand erschwerend zu gewichten verstößt auch nicht gegen das Doppelverwertungsverbot (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08 - NStZ-RR 2009, 103 Ziffer 2 und vom 11. März 2015 - 4 StR 570/14 - juris).
- BGH, 11.03.2015 - 4 StR 570/14
Doppelverwertungsverbot
Diese Erwägung verstößt nicht generell gegen § 46 Abs. 3 StGB und war unter den hier gegebenen Umständen zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08, NStZ-RR 2009, 103). - LG Freiburg, 11.07.2011 - 7 Ns 81 Js 1434/09
Erfüllung des Tatbestands des vorsätzlichen Besitzes kinderpornographischer …
Diese Erwägung verstößt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 103 ). - BGH, 22.05.2023 - 4 StR 124/23
Änderung und Klarstellung des Schuldspruchs; Schwerer sexueller Missbrauch von …
Die von der Revision beanstandete strafschärfende Erwägung begegnet daher unter den hier gegebenen Umständen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 StR 570/14; Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08, NStZ-RR 2009, 103).
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