Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1967 - 2 StR 462/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzucht mit einem Kind in Tateinheit mit schwerer Unzucht zwischen Männern - Bedeutung der Lebensweise für Erwägungen spezialpräventiver Art
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Soweit aber ein solcher Zusammenhang nicht gegeben ist, verstößt die strafschärfende Verwertung eines solchem Verhaltens gegen die Grundsätze schuldangemessenen, rechtsstaatlichen Strafens (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH NJW 1954, 1416; Urteil vom 25. Oktober 1967 - 2 StR 462/67 -: Jagusch in LK 8. Aufl. Anm. B IV 1 c und d vor § 13). - BGH, 25.11.1971 - 4 StR 426/71
Strafschärfende Berücksichtigung der allgemeinen Lebensführung
Daß die allgemeine Lebensführung des Angeklagten auch dann für eine Verschärfung der Strafe herangezogen werden kann, wenn sie für Erwägungen spezialpräventiver Art von Bedeutung ist, hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 25. Oktober 1967 - 2 StR 462/67 - ausgesprochen.
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