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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2017 - 2 StR 464/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49955
BGH, 12.12.2017 - 2 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,49955)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2017 - 2 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,49955)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,49955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der versäumten Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für eine erlittene Auslieferungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 51 Abs. 4 S. 2
    Nachholung der versäumten Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für eine erlittene Auslieferungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - 2 StR 464/17
    Die Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03

    Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in …

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - 2 StR 464/17
    Der Senat hat dies in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachgeholt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder …

    Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts war bezüglich des Angeklagten C. die von dem Landgericht versäumte Entscheidung gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB über den Anrechnungsmaßstab für die in Norwegen erlittene Auslieferungshaft in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 464/17; vom 11. August 2004 - 2 StR 34/04, NJW 2004, 3789).
  • LG Köln, 28.07.2023 - 117 KLs 11/22
    Rn. 472 Anhaltspunkte für einen anderen Anrechnungsmaßstab für die in Spanien erlittene Auslieferungshaft (außer dass der Angeklagte die Zeit der Auslieferungshaft subjektiv als belastender erlebt haben will als die Untersuchungshaft in Deutschland) sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (so auch BGH Beschl. v. 12.12.2017 - 2 StR 464/17, BeckRS 2017, 136251).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 279/20

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung; Nachholung der …

    Die Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (BGH, st. Rspr.; z.B. Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 464/17 Rn. 2 mwN).
  • OLG München, 26.10.2020 - 2 Ws 1103/20

    Anrechnungsmaßstab von Auslieferungshaft bei unterbliebenem Ausspruch im Urteil

    Eine unterbliebene Anordnung kann im Instanzenzug nachgeholt werden, in der Revisionsinstanz entsprechend § 354 Abs. 1 StPO, sofern keine weiteren Ermittlungen über den Anrechnungsmaßstab geboten sind (Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, 47. Ed. 01.08.2020, § 51, Rn 17; BGH BeckRS 2017, 136251; BGH BeckRS 2008, 1447).
  • BGH, 19.07.2022 - 5 StR 102/22

    Unzulässigkeit der Aufklärungsrüge

    Wie vom Generalbundesanwalts beantragt, war bezüglich der Angeklagten T. die von dem Landgericht versäumte Entscheidung gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB über den Anrechnungsmaßstab für die in der Schweiz erlittene Auslieferungshaft in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nachzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 464/17 mwN).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20

    Anrechnung erlittener Auslieferungshaft (notwendige Tenorierung)

    Die Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 464/17, juris Rn. 2 mwN).
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