Rechtsprechung
| BGH, 24.08.1979 - 2 StR 466/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Endgültiger Abschluss eines Verfahrens durch Beschluss des Senats über die Verwerfung der Revision - Möglichkeit der nachträglichen Änderung dieses Beschlusses durch den Angeklagten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69
Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen …
Auszug aus BGH, 24.08.1979 - 2 StR 466/79
Durch den Verwerfungsbeschluß des Senats ist das Verfahren gegen den Angeklagten endgültig abgeschlossen (vgl. BGHSt 23, 102).
- BGH, 25.03.1992 - 5 StR 23/92
Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger …
Eine Mitteilung des Antrags des Generalbundesanwalts an den Angeklagten war nicht erforderlich, weil es sich dabei nicht um eine Entscheidung i. S. des § 145 a StPO handelte (…vgl. BGH GA 1980, 390;… BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1; BGH Beschlüsse vom 23. Mai 1978 - 5 StR 234/78 -, 24. August 1979 - 2 StR 466/79 -, 25. September 1979 - 5 StR 354/79 - und vom 29. August 1989 - 1 StR 365/89 -). - BGH, 22.04.1980 - 3 StR 87/80
Einsetzung in den vorigen Stand zur Gewährung des rechtlichen Gehörs
Eine besondere Benachrichtigung des Angeklagten war nicht erforderlich, weil es sich bei dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht um eine Entscheidung handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 1978 - 5 StR 234/78; 24. August 1979 - 2 StR 466/79 - und 25. September 1979 - 5 StR 354/79).
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