Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.02.1992 - 1 StR 35/92
Minder schwerer Fall bei Tatbeteiligung
Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92
Die Frage, ob ein minder schwerer Fall der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 2 BtMG) vorliegt, ist für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen; das gilt ebenso für die Frage, ob für die Ahndung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln der Normalstrafrahmen (§ 29 Abs. 1 BtMG) zugrundezulegen ist, obgleich der Täter das Regelbeispiel für die Bejahung eines besonders schweren Falles (hier: nicht geringe Menge, § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG) verwirklicht hat (…BGHR StGB vor § 1/msF Gehilfe 1; BGH StV 1992, 372 f.).Schließlich ist zu beachten, daß bereits der gesetzlich vertypte Milderungsgrund der Beihilfe (§ 27 StGB), sei es allein, sei es in Verbindung mit anderen, zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Umständen, zur Anwendung des jeweils milderen Strafrahmens (§ 30 Abs. 2, § 29 Abs. 1 BtMG) führen kann (…BGHR StGB vor § 1/msF, Gesamtwürdigung, unvollständige 4; Strafrahmenwahl 2, 3; BGH StV 1992, 372 f.).
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92
Den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt nur, wer bei seiner auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit eigennützig handelt (BGHSt 31, 145, 147 f.;… BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 2, 26, 33;… Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 71). - BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92
Den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt nur, wer bei seiner auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit eigennützig handelt (BGHSt 31, 145, 147 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 2, 26, 33;… Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 71). - BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90
Niederländischer Angeklagter - Ausländer - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts - …
Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92
Den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt nur, wer bei seiner auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit eigennützig handelt (BGHSt 31, 145, 147 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 2, 26, 33;… Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 71). - BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den …
Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92
Den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt nur, wer bei seiner auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit eigennützig handelt (BGHSt 31, 145, 147 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 2, 26, 33;… Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 71).
- BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des …
Nach Art und Umfang der auf Umsatz gerichteten Tätigkeit des Angeklagten scheiden andere als eigennützige Motive nach Lage des Falles aus (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92), denn er hat als selbst kein Rauschgift konsumierender "zentraler Zwischenhändler" über Monate hin in einer nicht unerheblichen Zahl von Einzelfällen Rauschgift für jeweils vier- oder gar fünfstellige Beträge weiterveräußert. - BGH, 13.01.2004 - 1 StR 517/03
Hinweispflicht (unzulässige Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten durch …
Rn. 5 b) Ohne daß es auf weiteres ankäme, reicht es für die Annahme von Eigennutz im Zusammenhang mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jedoch aus, wenn nach Art und Umfang der auf Umsatz gerichteten Tätigkeit andere als eigennützige Motive nach Lage des Falles ausscheiden (…vgl. BGH, Urt. v. 12. März 2001 - 1 StR 12/01; Beschl. v. 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92). - BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93
Entdeckungsrisiko - Rauschgift - Inbesitznahme - Betäubungsmittel - …
Zwar läßt sich die Erwartung eines Vorteils gegebenenfalls auch aus den Umständen, namentlich der Art und dem Umfang der umsatzgerichteten Tätigkeit sowie des damit für den Täter verbundenen persönlichen Aufwands ableiten, wenn andere als eigennützige Beweggründe nach Lage des Falles ausscheiden (BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92).
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