Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruches - Aufhebung eines Strafausspruches - Rechtliche Selbständigkeit von Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
Auszug aus BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87
Das verbindet diese Taten zu einer Handlung im Rechtssinne (…Stree in Schönke-Schröder, a.a.O. § 52 Rdn. 9; BGHSt 7, 149, 151; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 StR 207/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 599/85). - BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung
Auszug aus BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87
Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann als Einzelstrafe bestehenbleiben, denn es kann ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer eine niedrigere Strafe verhängt hätte, wenn sie nicht von der rechtlichen Selbständigkeit der Straftaten zum Nachteil der Zeugin S. ausgegangen wäre sondern Tateinheit zwischen den Straftaten zum Nachteil dieser Zeugin und der Zeugin G.-H. angenommen hätte (BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 1986 - 4 StR 223/86 - und vom 13. Juni 1986 - 4 StR 278/86 - jeweils m.w. Nachw.).". - BGH, 25.02.1986 - 1 StR 599/85
Möglichkeit der Überprüfung der dem Tatrichter vorbehaltenen Strafzumessung durch …
Auszug aus BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87
Das verbindet diese Taten zu einer Handlung im Rechtssinne (…Stree in Schönke-Schröder, a.a.O. § 52 Rdn. 9; BGHSt 7, 149, 151; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 StR 207/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 599/85). - BGH, 03.06.1986 - 4 StR 223/86
Tateinheitliche Verwirklichung von Förderung der Prostitution und ausbeuterischer …
Auszug aus BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87
Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann als Einzelstrafe bestehenbleiben, denn es kann ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer eine niedrigere Strafe verhängt hätte, wenn sie nicht von der rechtlichen Selbständigkeit der Straftaten zum Nachteil der Zeugin S. ausgegangen wäre sondern Tateinheit zwischen den Straftaten zum Nachteil dieser Zeugin und der Zeugin G.-H. angenommen hätte (BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 1986 - 4 StR 223/86 - und vom 13. Juni 1986 - 4 StR 278/86 - jeweils m.w. Nachw.).". - BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85
Tateinheit bei Teilidentität der Tatausführung
Auszug aus BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87
Das verbindet diese Taten zu einer Handlung im Rechtssinne (…Stree in Schönke-Schröder, a.a.O. § 52 Rdn. 9; BGHSt 7, 149, 151; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 StR 207/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 599/85).
- BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der …
Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, daß die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehenbleibt (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, 23. September 1987 - 2 StR 473/87, 24. Februar 1988 - 3 StR 17/88, 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95;… w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 354 Rdn. 34 Fußn. 51). - OLG Braunschweig, 09.11.2021 - 1 Ss 56/21
Tateinheit zwischen unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln und Besitz weiterer …
Rn. 5 Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann als Einzelstrafe bestehen bleiben, weil der Senat ausschließen kann, dass das Amtsgericht im Falle der Annahme von Tateinheit auf eine mildere Strafe als sechs Monate Freiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 1987, 2 StR 473/87, juris, Rn. 3, 4). - BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung - …
Im Hinblick auf die an diesem Unrechtsgehalt orientierten Strafzumessungserwägungen des Landgerichts kann der Senat die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren als Einzelstrafe bestehen lassen und ausschließen, daß das Landgericht bei zutreffender Beurteilung der Konkurrenzfrage eine andere Strafe verhängt hätte (vgl. BGHR StPO § 358 II Nachteil 2).
- BGH, 27.09.1995 - 2 StR 434/95
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Tateinheit …
Die danach gebotene Schuldspruchänderung nötigt jedoch entgegen der Auffassung der Revision nicht zur Aufhebung des Strafausspruchs, da der Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat unverändert bleibt (vgl. BGHR StPO § 358 II Nachteil 2). - BGH, 24.08.1988 - 2 StR 432/88
Vorliegen der Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Taten zur …
Sämtliche Tatbestände werden durch die ebenfalls verwirklichten Tatbestände der Kindesentziehung (§ 235 StGB) und der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) zur Tateinheit zusammengefaßt (vgl. BGH NStZ 1984, 262 und BGH, Beschluß vom 23. September 1987 - 2 StR 473/87 - zu § 237 StGB). - BGH, 24.02.1988 - 3 StR 17/88
Auf die Revision wird der Schuldspruch geändert
Es ist ausgeschlossen, daß die Jugendkammer eine noch niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn sie nicht von zwei in Tatmehrheit zueinanderstehenden Straftaten sondern von zwei rechtlich zusammentreffenden Taten ausgegangen wäre (vgl. BGH Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 und 23. September 1987 - 2 StR 473/87 jew. m.w.N.).".
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